Amtsgericht Ebersberg:Freiheitsstrafe für unbeliebte Mieterin

Lesezeit: 2 min

45-Jährige fühlt sich gemobbt und legt Rasierklingen in Sportschuhe

Horrormietern oder Mobbing-Opfer? Die Angeklagte, von Beruf Schneiderin, ist sich sicher: Sie ist das Opfer. Ihre Nachbarn hätten sich zusammengetan, um sie aus dem Haus zu bekommen. Tatsächlich ist ihr gekündigt worden. Insgesamt viermal. Im April 2016 wurde die Wohnung der 45-Jährigen schließlich sogar geräumt. Seither wohnt sie allein in einem Wohncontainer. Er ist ihr von der Gemeinde, im Nordosten des Landkreises, wo sie lebt, zur Verfügung gestellt worden.

Der Groll der Schneiderin auf ihre Nachbarn ist noch nicht erloschen. "Ich kann es nicht anderes ausdrücken, ich wurde gemobbt", sagte jetzt vor dem Landgericht München II. Das Amtsgericht Ebersberg hatte sie im September vorigen Jahres wegen Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Dagegen legte die Schneiderin nun Berufung vor dem Landgericht München II ein.

Im Oktober 2015 soll sie die Fußmatten vor den Türen ihrer Nachbarinnen, in dem Drei-Parteien-Haus, in dem sie wohnte, mit blauer Farbe beschmiert haben. Knapp drei Wochen danach soll sie je zwei Rasierklingen in ein Paar Sportschuhe gelegt haben, die eine ihrer Nachbarinnen vor ihre Türe abgestellt hatte. Passiert ist glücklicherweise nichts. Die Nachbarin hatte die Rasierklingen rechtzeitig entdeckt und den Vorfall der Polizei gemeldet.

Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten stand die Angeklagte, die 25-fach vorbestraft ist, unter offener Bewährung. Juli 2013 war sie wegen Urkundenfälschung und Sachbeschädigung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Vorausgegangen war: ein Nachbarschaftsstreit. Damals lebte die 45-Jährige in Ebersberg und hatte unter anderem zwei Autos von Nachbarn mit einem Regenschirm zerkratzt. Schaden: rund 10 000 Euro.

Sie habe nur "in Ruhe" in ihrer letzten Wohnung bleiben wollen, beteuerte die Angeklagte in der Verhandlung vor dem Landgericht. Die Vorwürfe, die man ihr mache seine aus der Luft gegriffen. Ihr Vermieter, der als Zeuge geladen war, sagte, der Friede im Haus sei mit dem Rauswurf der Angeklagten wieder hergestellt gewesen. Solange sie seine Mieterin gewesen sei, hätten sich die Nachbarn immer wieder beschwert. Mal über Mülltonnen, die die Schneiderin in den Garten gestellt habe. Oder über einen "übel riechenden Flokati Teppich", den sie im Garten zum Leidwesen ihrer Nachbarinnen aufgehängt habe. Ob gegen die Schneiderin ein Komplott geschmiedet worden sei, fragte die Vorsitzende Richterin eine der Nachbarinnen. "Des is a Schmarrn", lautete die Antwort. Die zweite Nachbarin war wegen der Schneiderin sogar ausgezogen.

Das Gericht hatte keine Zweifel daran, dass die Angeklagte die Fußmatten beschmiert und auch Rasierklingen in die Sportschuhe gelegt habe. Am Ende blieb es bei der Strafe des Amtsgerichts Ebersberg. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, muss die Schneidern für sieben Monate in Haft. Außerdem wird aller Voraussicht auch die noch offene Bewährung von einem Jahr und drei Monaten widerrufen.

© SZ vom 05.04.2017 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: