Entführung im Westend:"Opfer in Todesangst"

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Staatsanwaltschaft fordert hohe Strafe für Entführer

Von Christian Rost

Die Staatsanwaltschaft am Landgericht München I hat für den Entführer einer Bankiersfrau aus Ottobrunn acht Jahre und neun Monate Haft gefordert. "Er hat sein Opfer in Todesangst versetzt", sagte der Ankläger am Freitag in seinem Plädoyer vor der 20. Strafkammer. Die Nebenklage schloss sich dem Antrag an. Verteidiger Adam Ahmed indes sprach von einem minderschweren Fall. Sein Mandant habe die Tat abbrechen und die Frau freilassen wollen, sagte der Anwalt, der drei Jahre und neun Monate Haft beantragte.

Die Staatsanwaltschaft indes ging weiter davon aus, dass der wegen erpresserischen Menschenraubs angeklagte Mario S. die Tat habe "durchziehen" und 2,5 Millionen Euro Lösegeld kassieren wollen. Der zuletzt in Thailand lebende, finanziell abgebrannte S. war eigens nach München geflogen, um wahllos einen leitenden Bankmitarbeiter oder einen von dessen Angehörigen zu verschleppen. Am 10. Juni 2015 setzte er seinen Plan in die Tat um. Er hatte sich die Familie eines Sparkassenmanagers in Ottobrunn ausgesucht. Mit einer täuschend echt aussehenden Soft-Air-Pistole in der Hand bedrohte er die 46-jährige Ergotherapeutin an deren Wohnungstür, wies deren zwölfjährigen Sohn an, sich an eine Heizung zu fesseln und verschwand dann mit der Frau in deren Auto. Er hatte geplant, sie in einer eigens von ihm angemieteten Wohnung im Westend so lange festzuhalten, bis seine Forderungen erfüllt sind. Die Frau, die eine verklebte Brille tragen musste, konnte sich jedoch an einem Supermarktparkplatz in der Nähe der Geiselwohnung losreißen und eine Passantin auf sich aufmerksam machen. Der Täter flüchtete und wurde später in Thailand verhaftet.

Während die Vereidigung argumentierte, S. habe schon auf der Fahrt nach München beschlossen, die Entführung abzubrechen, weshalb er auch auf den Supermarktparkplatz gefahren sei, hielt der Staatsanwalt dagegen: "Er hätte sein Opfer überall freilassen können. Das hat er aber nicht getan. Er wollte die Frau in die von ihm mit Essensvorräten bestückte Wohnung bringen", so der Ankläger. "Das war von langer Hand vorbereitet."

Das Opfer hatte eine Entschuldigung von Mario S. am zweiten Verhandlungstag zunächst angenommen und am Freitag wieder zurückgewiesen. Nebenklageanwältin Gabriele Schöch sagte, ihre Mandantin glaube inzwischen nicht mehr, dass er es mit der Entschuldigung ernst gemeint habe.

© SZ vom 12.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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