Elf Jahre Gefängnis:Hohe Strafen für Knüppelattacke

Duo greift einen Mann an, weil es sich in der Ehre verletzt fühlte

Von Christian Rost

Im Prozess um die Knüppelattacke eines Trios auf einen Mann wegen verletzten Ehrgefühls hat das Münchner Schwurgericht am Freitag den mutmaßlichen Haupttäter freigesprochen. Dem 51-jährigen Bahattin M. konnte nicht nachgewiesen werden, dass er am Tatort war. Die beiden mitangeklagten Männer verurteilte das Gericht unter dem Vorsitz von Michael Höhne indes wegen versuchten Mordes zu elf beziehungsweise elfeinhalb Jahren Haft. "Selbstjustiz hat bei uns nichts zu suchen", sagte der Richter.

Die Staatsanwaltschaft, die für alle drei Angeklagten je zwölf Jahre Gefängnis gefordert hatte, warf ihnen vor, am 5. Februar 2015 in der Watzmannstraße auf das Opfer losgegangen zu sein. Der Mann hatte sich zuvor mit Bahattin M. geprügelt, was dessen Familie als ehrverletzend empfand und auf Rache sann. Laut Urteil lauerten zumindest der 41-jährige Kamuran M. und der 45-jährige Keramettin C. dem Gastwirt auf und prügelten auf ihn ein. Er erlitt ein offenes, schweres Schädel-Hirn-Trauma und einen Schädeldachbruch. Zeitweise war er gelähmt.

Bahattin M. wurde, wie von Verteidiger Peter Guttmann gefordert, freigesprochen. M. beteuerte stets, zur Tatzeit in Pasing gearbeitet zu haben - er enteiste Gleise. Die Polizei, die ihm das anhand seiner Handydaten widerlegen wollte, musste schließlich einen Fehler einräumen. Bei der Auswertung der Daten war ein Gespräch, das M. von Pasing aus geführt hatte, vergessen worden.

© SZ vom 09.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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