Zuschussrückzahlung:Gemeindetag unterstützt Poing

Lesezeit: 1 min

Klage um Kita-Zuschüsse könnte bayernweit Konsequenzen haben

Sollte die Gemeinde Poing vor dem Verwaltungsgerichtshof im Streit um die Rückzahlung von staatlichen Zuschüssen für die Kinderbetreuung erneut unterliegen, will der Bayerische Gemeindetag auf Änderungen in der Gesetzgebung drängen. "Konsequenterweise" sei in diesem Fall eine Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes notwendig, das haben Vertreter des Gemeindetags im Gespräch mit Poings Bürgermeister Albert Hingerl (SPD) unterstrichen.

Für Poing geht es in dem Rechtsstreit um mehr als eine Million Euro. Zuschüsse in dieser Höhe hatte der Freistaat zurückgefordert, weil der Evangelische Diakonieverein, der in Poing zwei Kindertagesstätten betrieben hat, eine Reihe von Vorgaben nicht eingehalten hat. Unter anderem hatte der Verein, der Insolvenz angemeldet hat und mittlerweile nicht mehr existiert, falsche Angaben zu Buchungszeiten und zur Qualifikation der Mitarbeiter gemacht.

Die Zuschüsse will sich der Freistaat aber nicht vom Verein wiederholen, sondern von der Gemeinde - in den Augen des Bürgermeisters ein klarer "Systemfehler", weil für die Gemeinde das Geld nur ein Durchlaufposten war, es floss sofort an den Verein weiter. Zur Prüfung des Geschäftsbetriebs war die Gemeinde auch nicht verpflichtet. Dennoch ist Poing in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht unterlegen. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof München läuft derzeit.

Die Vertreter des Gemeindetags, darüber informierte Bürgermeister Hingerl in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats, werden die weiteren Entwicklungen mit Interesse verfolgen und notfalls eine Klärung mit dem bayerischen Sozialministerium anstreben. In keinem anderen Bundesland außer Bayern ist es nämlich so geregelt, dass die Gemeinden für die Auszahlung der staatlichen kindbezogenen Förderung zuständig sind. Durch die Übertragung dieser Aufgabe sei auch das Insolvenzrisiko auf die Gemeinden übertragen worden, dies sei aber im Gesetzgebungsverfahren nie Thema gewesen.

Bis dieser Fall geklärt ist, will jedenfalls die Gemeinde Poing das Risiko minimieren: Obwohl es offiziell keine Prüfpflicht der Kommune gibt, werden die Fachleute in der Gemeindeverwaltung jeden Kindergartenträger künftig zweimal im Jahr prüfen.

© SZ vom 23.09.2015 / moo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: