Zerstörung von Biotopen befürchtet:Vogelschützer drohen mit Klage

Lesezeit: 2 min

Die für das geplante Einkaufszentrum in Parsdorf vorgesehene Verkehrsanbindung nördlich der Autobahn führt mitten durch ein Biotop, in dem selten gewordene Vögel und Amphibien leben.

Karin Kampwerth

Die Kreisgruppe des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) erwägt eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das geplante Einkaufszentrum in Parsdorf, falls der Vaterstettener Gemeinderat dem Bebauungsplan in seiner jetzigen Form zustimmen sollte. Als Grund nennt der zweite LBV-Kreisvorsitzende Rainer Förderreuther die für den Gartenmarkt und das Fachmarktzentrum notwendige Verkehrsanbindung über eine so genannte Nordspange. Die Straße würde über Grund führen, der als Ausgleichsfläche ausgewiesen ist. Darauf befinde sich ein in seiner strukturellen Vielfalt einzigartiges Biotop. Besonders ärgert sich Förderreuther darüber, dass es für das Einkaufszentrum und die Verkehrsanbindung getrennte Planungsverfahren gibt. Er befürchtet, dass man damit die Dimension der Naturzerstörung vertuschen will.

Diesen Vorwurf erhebt die LBV-Kreisgruppe auch in ihrer Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange, die bei Bebauungsplanverfahren angehört werden müssen. Dazu gehören Umwelt- und Naturschützer genauso wie etwa Energieversorger, Wasserwerke, Entsorgungsfirmen oder Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken. In der LBV-Stellungnahme heißt es: "Es kann nicht sein, dass mit dem jetzigen Bebauungsplan mittels Salamitaktik Tatsachen geschaffen werden, die dann ein naturzerstörerisches Verkehrskonzept bedingen, weil ja nun das Gewerbegebiet vorhanden ist." Schließlich sei in den Ausführungen zum Bebauungsplan für das Einkaufszentrum dargestellt, dass eine Realisierung ohne ein verkehrliches Erschließungskonzept nicht sinnvoll oder gar nicht möglich sei. "Genau aus diesem Grund ist es nicht einsichtig, warum nicht das Gesamtkonzept als ein Projekt gleichzeitig geplant wird", schreiben die Vogelschützer.

Förderreuther kennt das Biotop gut. Vor Jahren sei dieses vorbildlich auf einer Ausgleichsfläche angelegt worden, die Vaterstetten einst gegen Bauland auf anderem Gemeindegebiet eingetauscht hatte. "Das ist nicht bloß eine offene Wasserfläche", wehrt der LBV-Vize gegen die Darstellung des Biotops als einfacher Weiher im Bebauungsplan. Im Gegenteil sei es kartiert und im Ökoflächenkataster in Kulmbach gelistet. "Derartige Flächen stehen unter einem ganz besonderen Schutz und dürfen nur bei ganz schwerwiegenden Gründen wieder zerstört werden."

Zu Recht, wie Förderreuther sagt. In dem Biotop lebten Drosselrohrsänger und Teichrohrsänger, die auf der Roten Liste gefährdeter Arten aufgeführt seien. Es gebe Flachwassergebiete, sonnige Kiesbänke, mehrere Tümpel und auch einen steilen, offenen und trockenen Südhang, wo sich Zauneidechsen und andere Reptilien wohlfühlten.

Da es Jahrzehnte dauere, bis so etwas entstehe, könne es nicht einfach verlegt werden. "Mit solchen Juwelen geht man nicht so verantwortungslos um, schon gar nicht für rein wirtschaftliche Interessen", bekräftigt Förderreuther die Warnung der LBV-Kreisgruppe, sich mit allen legalen Mitteln, auch rechtlichen, gegen die Biotopzerstörung zu wehren. Dazu fühlen sich die Vogelschützer auch moralisch verpflichtet. "Würde die Zerstörung dieses dokumentierten Biotops erlaubt, so würde dieser Präzedenzfall einen Dammbruch für die Wiedervernichtung von Ausgleichsflächen bedeuten", sagt Förderreuther. In der Konsequenz bedeutet das die Einstellung von Naturschutzarbeit in Bayern.

© SZ vom 24.07.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: