Zehn Monate auf Bewährung:Geständig im Gerichtssaal

Lesezeit: 2 min

40-Jähriger wegen Beschaffens von Kinderpornografie verurteilt

Von Clara Lipkowski, Ebersberg

Kurz vor dem Urteil ergreift der Angeklagte das Wort: "Es tut mir leid, was passiert ist", sagt er, "ich schäme mich." Den 40-Jährigen aus dem westlichen Landkreis hatte die Verhandlung am Ebersberger Amtsgericht bis dahin sichtlich mitgenommen. Zu Beginn hatte der Staatsanwalt eine Liste mit teils detaillierte Beschreibungen kinder- und jugendpornografischer Bilder verlesen, die der Angeklagte sich über Whatsapp hatte schicken lassen und wegen derer er sich am Donnerstag vor Gericht verantworten musste.

Seine Ehefrau verfolgt den Tränen nahe im Zuhörerraum das Geschehen. Ob er bei dieser ganzen Sache vor zwei Jahren auch an seine eigenen Kinder gedacht habe, fragt ihn die Richterin Vera Hörauf. Ja, antwortet er. Das sei doch gruselig, oder?, fragt sie weiter, ja, sagt der Mann kaum hörbar und senkt den Kopf. Weil er sich neun Mal insgesamt 154 kinder- und jugendpornografische Fotos sowie einschlägige Videos per Whatsapp und über die Daten-Cloud Dropbox beschafft hatte, verurteilt ihn die Richterin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung, einer Geldstrafe von 500 Euro, zu zahlen an den Kinderschutzbund München, und der Auflage, alle drei Monate nachzuweisen, dass er eine Therapie macht.

In der Urteilsbegründung legt die Richterin dem Busfahrer die "Qualität der Bilder" zur Last. Denn teils seien die abgebildeten Kinder sehr jung. Zugute hält sie ihm, dass er im Gerichtssaal über seinen Anwalt umfassend gestanden hat und nicht vorbestraft ist. Er habe außerdem zur Aufklärung beigetragen und erklärt, wie er über Facebook die Kontaktperson gefunden hatte. Dass er seiner Frau die Taten offengelegt und sich um einen Therapieplatz bemüht hatte, rechnet ihm die Richterin ebenfalls an. Außerdem habe er die Bilder nicht gespeichert, um sie öfter anzusehen, sondern sofort gelöscht. Die Beweggründe des Angeklagten werden in der etwa einstündigen Verhandlung nicht klar. Er sei als Kind selbst missbraucht worden, vielleicht habe das eine Rolle gespielt, sagt er. Sexuell erregt hätten ihn die Bilder aber nicht, beteuert er. Weil er insgesamt eine gute Sozialprognose habe, sagt die Richterin, gehe sie davon aus, "dass künftig keine weiteren Straftaten folgen".

Der Staatsanwalt hatte das zuvor ähnlich gesehen und eine Bewährung von einem Jahr und sechs Monaten und eine Therapie als Auflage gefordert, allerdings 3000 Euro Geldstrafe angesetzt. Der Anwalt plädierte für sechs Monate Bewährung und Therapieauflage, aber keine Geldstrafe, wegen des "überschaubaren Einkommens" des Mannes.

© SZ vom 28.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: