Weiterbildung lohnt sich:Mehr Geld, aber nicht für alle

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Die Qualifikation fällt künftig bei der Honorierung von Tagesmüttern stärker ins Gewicht

Tagesmütter erhalten im kommenden Jahr mehr Geld vom Landkreis - allerdings nur, wenn sie besser qualifiziert sind, als es die Mindestanforderung des Gesetzgebers vorsieht. Diejenigen, die lediglich eine 100-stündige Ausbildung haben, müssen sogar mit Verdiensteinbußen rechnen. Man wolle auf diese Weise die Qualität steigern, sagten Fachleute aus der Abteilung Jugend, Familie und Demografie in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Tageseltern, die bisher nur eine Basis-Ausbildung mitbringen, können vom Landkreis bis zu 75 Prozent Zuschüsse für Weiterbildungen in Anspruch nehmen.

Zwar bringen auch im Landkreis die meisten Eltern ihre kleinen Kinder in Kinderkrippen, wenn sie Betreuung brauchen. Doch auch Tagesmütter oder -väter sind immer gefragter: Wurden im Jahr 2013 noch 129 Kinder auf diese Weise betreut, waren es 2017 schon 187. Die Zahl der Pflegepersonen stieg im gleichen Zeitraum von 33 auf 44. Die Entlohnung für die Tageseltern hat sich seit 2015 nicht mehr verändert, nun korrigiert der Kreis die Sätze nach oben, und zwar stärker, als es der Landkreistag eigentlich empfiehlt. Dies sei "im Speckgürtel von München" auch durchaus angemessen, unterstrich Florian Schörghuber, der zuständige Fachmann im Landratsamt. Die Sätze liegen aber immer noch niedriger als in der Landeshauptstadt oder im Landkreis München.

Wie viel Geld die Tageseltern bekommen, das wird auf relativ komplizierte Weise berechnet. Die Gesamtsumme setzt sich aus Förderleistung, Sachaufwand und Qualifizierungszuschlag zusammen. Während Förderleistung und Sachaufwand für alle Tageseltern gleich ausfallen, ändert sich künftig der Qualifizierungszuschlag. Bisher wurde hier ein Euro pro Stunde pro Kind zusätzlich gezahlt. Künftig sind es für die Kräfte, die eine 160-Stunden-Ausbildung hinter sich haben 1,10 Euro, für Kräfte mit einer 300-Stunden-Ausbildung 1,30 Euro. Wer allerdings nur 100 Stunden Ausbildung mitbringt, erhält künftig nur noch 50 Cent. Dies kann sich je nach Zahl der betreuten Kinder und der Stundenzahl auf dem Konto ganz ordentlich auswirken. Wer etwa bisher fünf Kinder fünf Tage in der Woche je acht Stunden betreute, verdiente 4611 Euro, egal, welchen Grad der Qualifizierung man hatte. Künftig verdient eine Tagespflegeperson mit lediglich der Mindestqualifikation 4350 Euro - 5,66 Prozent weniger als bisher. Mit einer 160-Stunden-Ausbildung sind es 4872 Euro, mit einer 300-Stunden-Ausbildung sogar 5046 Euro, das ist eine Steigerung um 5,66 beziehungsweise 9,43 Prozent.

Wobei es, darauf wiesen mehrere Mitglieder des Jugendhilfeausschusses hin, wohl nur sehr, sehr wenig Tageseltern geben dürfte, die tatsächlich so viele Kinder so lang betreuten und entsprechend viel Geld aufs Konto bekommen. "Das klingt so toll, ist aber tatsächlich viel komplexer", sagte Awo-Kreisgeschäftsführerin Ulrike Bittner. Der Jugendhilfeausschuss stimmte den neuen Richtlinien zu, nun müssen auch noch der Kreis- und Strategieausschuss und der Kreistag über das Thema beraten.

© SZ vom 05.07.2018 / moo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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