Vereinsrecht:Richtig feiern

Staatskanzlei veröffentlicht Leitfaden für Vereinsfeste

Brandschutz, Hygiene, Alkohol und Jugendliche - wenn Vereine Feste feiern, müssen sie zahlreiche Vorschriften beachten. Landtagsabgeordneter Thomas Huber (CSU) weist deshalb auf den überarbeiteten "Leitfaden für Vereinsfeiern" hin, den die Staatskanzlei nun vorgestellt hat.

"Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule unseres sozialen Zusammenlebens. Ohne die ehrenamtlich Tätigen in Vereinen, Verbänden und Organisationen wären viele wichtige gesellschaftliche Einrichtungen im Landkreis Ebersberg wie Sportvereine, Notfallhilfe oder Brauchtumspflege nicht möglich", schreibt Huber in einer Pressemitteilung. Wichtig dafür seien auch die zahlreichen Vereinsfeiern.

Um die Durchführung möglichst einfach zu machen, habe er Anregungen aus den Vereinen an die Staatskanzlei und den Beauftragten für Bürokratieabbau weitergeleitet. Diese hätten die Anregungen im neuen Leitfaden für Vereinsrechte aufgenommen. Vereinsmitglieder und Helfer können nachlesen, wie sie beim Planen und Durchführen einer Feier rechtlich auf der sicheren Seite sind. Hierfür listet der Leitfaden übersichtlich auf, was bei Vereins- und Brauchtumsfeiern von A wie Alkohol bis Z wie Zelten zu beachten ist. Praktische Beispiele: Muss ich beim Verkauf von Salat beim Maifest auf Allergenkennzeichnung achten? Kann ich mit Schildern an der Straße für mein Fest werben? Hafte ich, wenn etwas passiert?

Die Bayerische Staatsregierung hat im Mai 2017 die erste Version des Leitfadens für Vereinsfeiern vorgestellt. Über 45 000 Druckexemplare und über 17 000 Downloads zeigen: Für viele Vereine und ehrenamtlich Tätige ist der Leitfaden ein nützlicher Helfer, schreibt Huber. In der aktualisierten Ausgabe des Leitfadens fänden sich zum Beispiel auch neue Kapitel zu den Themen Maibaumtransport, Lärmschutz und GEMA-Gebühren, weitere Bereiche seien ebenfalls überarbeitet worden.

© SZ vom 15.05.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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