Ebersberg:Chef verwendet 260.000 Euro Firmengeld für privaten Hausbau

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Das Unternehmen ging beinahe Pleite, 80 Mitarbeiter mussten um ihren Job bangen.

Aus dem Amtsgericht von Konstantin Schätz, Ebersberg

260.000 Euro Firmengelder wurden für den Bau des Privathauses veruntreut (Symbolfoto). (Foto: dpa-tmn)

Den Hausbau einfach durch Firmengelder finanzieren, wenn man selber knapp bei Kasse ist: Das hatte sich ein 65-jähriger Geschäftsführer gedacht, der am Mittwoch in Ebersberg deshalb vor Gericht stand. Er hatte in den Jahren 2011 und 2012 Gelder seiner Firma verwendet, um Arbeiten an seinem Haus zu bezahlen.

Insgesamt fünf Betriebe hatte der Angeklagte beauftragt, um das Badezimmer seines Hauses herzurichten. Dabei hatte er den Unternehmen erzählt, dass die Zahlungen mit dem anderen Geschäftsführer abgesprochen seien, der jedoch nichts davon wusste. "2012 sind Rechnungen in der Firma aufgetaucht, die nichts mit unserer Arbeit zu tun hatten", erklärte der Nebenkläger, der die Industriefirma aus dem südlichen Landkreis zusammen mit dem Angeklagten aufgebaut hat.

Insgesamt 260 000 Euro hatte der Angeklagte an die fünf Unternehmen überwiesen, um die Arbeiten an seinem Haus zu bezahlen. Er selbst hätte sich zu diesem Zeitpunkt in "finanzieller Schieflage" befunden, gab er vor Gericht an.

Als sein Kompagnon die "gewerbemäßige Veruntreuung" von Firmengeldern aufdecken konnte, informierte er die beauftragten Firmen. Drei der fünf überwiesen daraufhin das Geld zurück. Lediglich zwei taten dies nicht rechtzeitig und mussten sich deshalb bei der Gerichtsverhandlung wegen "Beihilfe zur Veruntreuung" verantworten. Diese hatten das vom Angeklagten überwiesene Geld nicht zurückgezahlt, obwohl sie über die unrechtmäßigen Zahlungen des 65-Jährigen informiert worden waren. Eine der beiden Firmen hat das Geld inzwischen überwiesen, bei der zweiten Firma ist immer noch eine Summe von knapp 160 000 Euro offen.

Der Betrieb stand kurz vor der Pleite

Laut Anwalt des Geschäftspartners des Angeklagten hatte die Veruntreuung durchaus existenzbedrohende Ausmaße für die Firma. Der Betrieb mit 80 Mitarbeitern habe kurz vor der Pleite gestanden, berichtete der Nebenkläger. Damit sei auch seine Existenz bedroht gewesen. Nach einer fünfstündigen Gerichtsverhandlung wurde der 65-Jährige schließlich wegen Veruntreuung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Anwalt des Angeklagten einigte sich zusammen mit seinem Mandanten und der Staatsanwaltschaft außerdem darauf, den entstandenen Schaden in monatlichen Raten von 400 Euro an die Firma zurückzuzahlen. Dieser Beitrag würde ein Jahr später auf 600 Euro und später auf 800 Euro erhöht werden.

Die Beitragshöhe ergab sich aus dem monatlichen Einkommen, das der Angeklagte erhält, der mittlerweile als Angestellter in einer anderen Firma tätig ist. Schwierig wurde es jedoch, als sich im weiteren Verhandlungsverlauf herausstellte, dass sich die Finanzsituation des Angeklagten in wenigen Monaten verändern würde und er dann 1000 Euro monatlich weniger zur Verfügung haben wird. "Wie stellen Sie sich vor, die Raten zu zahlen?", fragte ihn der Staatsanwalt daraufhin, der sich über späte Auskunft über die zukünftige Finanzlage deutlich ärgerte. Letztlich blieb es aber bei dem zuvor ausgehandelten Betrag, "das restliche Geld müsse dann mit Minijobs ausgeglichen werden", forderte der Staatsanwalt in seinem Abschlussplädoyer.

Auch der Chef einer Münchner Firma wurde verurteilt. Dieser muss wegen "Beihilfe zur Untreue" nicht nur 155 000 Euro an das betrogene Unternehmen zurückzahlen, sondern auch eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro bezahlen. Die Anklage gegen den Unternehmer der zweiten Firma, der sich an diesem Tag vor Gericht verantworten musste, wurde gegen eine Auflage von 3500 Euro für wohltätige Zwecke eingestellt, da der Betrag bereits zurückgezahlt wurde.

Der Richter sprach am Ende von einer "erdrückenenden Beweislage" für die drei Angeklagten. Er hielt aber den Unternehmern der Firmen zugute, dass sie für das erhaltene Geld gearbeitet hätten - auch wenn sie später erfahren hätten, dass es sich um veruntreutes Geld handelte.

© SZ vom 13.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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