Urteil:Immer wieder rückfällig

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Projektleiter muss wegen Diebstahls ins Gefängnis

Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Selbst wenn es sich bei der Beute nur um T-Shirts, Süßigkeiten und geringwertige Lebensmittel handelt - irgendwann muss ein Langfinger damit rechnen, dass er für seine Taten ins Gefängnis kommt. So wie jetzt ein Projektleiter einer Reinigungsfirma aus dem westlichen Landkreis. Der Wert der Waren, die der 35-Jährige in Geschäften in μMünchen mitgehen ließ, betrug einmal 18,34 Euro, in einem weiteren Fall 7,02 Euro sowie 14,53 Euro und 14,99 Euro. Die Taten beging der Projektleiter, der rund 900 Euro netto im Monat verdient, in der Zeit zwischen 2012 und 2013. Wegen dieser Diebstähle steht dem Projektleiter nun eine Haftstrafe von sieben Monaten bevor.

Trotz allem hatte der Mann aber Glück. Denn er hätte sogar für ein Jahr hinter Gittern kommen können. Dies wäre dann der Fall gewesen, hätte er nicht jetzt mit seiner Berufung vor dem Landgericht München II gegen ein Urteil des Amtsgerichts Ebersberg Erfolg gehabt. In erster Instanz war der 35-Jährige im Februar dieses Jahres wegen eines weiteren Diebstahls zu zusätzlichen fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Im Oktober 2014 hatte der Projektleiter in einem Supermarkt in Kirchseeon T-Shirts im Wert von 31,98 Euro gestohlen. Zu diesem Zeitpunkt stand er unter zweifacher offener Bewährung. Im schriftlichen Urteil, in der das Amtsgericht die fünfmonatige Haftstrafe begründete, hieß es unter anderem, es sei für das "allgemeine Rechtsverständnis unverständlich", wenn gegen den Angeklagten nochmals eine Geldstrafe verhängt werde. Der Projektleiter ist sechsfach vorbestraft. Davon allein in fünf Fällen wegen Diebstahls.

Doch die Aussicht darauf, einer Gefängnishaft zu entgehen, machte die Vorsitzende Richterin der 8. Strafkammer am Landgericht München II gleich zu Beginn der Verhandlung zunichte. Die Bewährung für sieben Monate Haft aus vorherigen Verfahren wegen Diebstahls sei inzwischen widerrufen worden. Die Entscheidung sei inzwischen sogar rechtskräftig, teilte die Vorsitzende der Verteidigerin Birgit Schwerdt mit. "Das ist weder rechtlich noch menschlich nachvollziehbar", entgegnete Schwerdt. Ihr Mandant gehe trotz psychischer Probleme einer geregelten Arbeit nach und habe zudem etwas gegen sein Alkoholproblem unternommen. Der Angeklagte hätte aber "früher in die Gänge kommen können", befand die Richterin. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte dafür, es bei den fünf Monaten Haft zu belassen.

Doch es kam anders: Trotz "großer Bedenken", so die Vorsitzende Richterin, habe die Kammer "entschieden, eine Bewährung zu gewähren".Das Gericht machte ihm außerdem zur Auflage, 1500 Euro an den Verein "Keine Macht den Drogen" zu überweisen.

© SZ vom 16.07.2016 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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