Steinhöring:Definitionssache

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Die Untere Naturschutzbehörde will drei Fischweiher und einen Bach in ein Biotop umwandeln, aber die Eigentümer wehren sich. Ein Gegenvorschlag hat wenig Chancen

Von Georg Reinthaler

Versteckt in der Nähe eines Waldstücks bei Rupertsdorf befinden sich auf einem privaten Grundstück die drei umstrittenen Fischweiher und der teilweise verrohrte Bach. Foto: Peter Hinz-Rosin (Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)

Drei Fischweiher in privatem Besitz, ein teilweise in Rohre verlegter Bach und umfassende Renaturierungspläne der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt. Aus diesen Zutaten hat sich im Zusammenhang mit einem Grundstück bei Steinhöring ein Rechtsstreit entwickelt. Steinhörings Bürgermeister Alois Hofstetter (PWG) hat deshalb nun eine Alternative ins Spiel gebracht: Wenn man schon renaturieren wolle, dann doch in Abersdorf, an einem Bach am Zaißinger Weg.

Versteckt in der Nähe eines Waldstücks bei Rupertsdorf befinden sich auf einem privaten Grundstück die drei Fischweiher. Deren Eigentümer berufen sich auf einen Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 9. Januar 1974. Allerdings sei, so Landratsamts-Pressesprecherin Evelyn Schwaiger, eine entscheidende Vorgabe von den früheren Grundstücksbesitzern missachtet worden. Der Lauf eines kleinen Baches, der aus dem Wald herausfließt und die Fischweiher mit Wasser speist, hätte nicht verändert werden dürfen. "Offensichtlich ist er aber auf mehreren Metern Länge in Rohre verlegt worden, was dem Bescheid eindeutig widerspricht."

Während der Freistaat Bayern in Form der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt darauf pocht, dass es sich bei dem Gewässer nach wie vor um einen natürlichen Bach handelt, bestreiten dies die derzeitigen Grundeigentümer. Ihrer Meinung nach handelt es sich vielmehr um eine Art künstliches Kanalsystem. Von der Klärung dieser Streitfrage hängt jedoch ab, ob der Naturschutzbehörde ein Vorkaufsrecht zufällt. Deren Leiter Johann Taschner hatte bereits im vergangenen Jahr angekündigt, die Fischweiher sowie eine ebenfalls auf dem Grundstück befindliche Holzhütte entfernen zu wollen. Stattdessen soll die Fläche vollständig renaturiert und auf diese Weise in ein Biotop umgewandelt werden.

In einem Urteil des Verwaltungsgerichts München ist das Vorkaufsrecht der Unteren Naturschutzbehörde Ende 2012 bestätigt worden. Daraufhin entschieden die Grundeigentümer in Berufung zu gehen und hatten sich an den Verwaltungsgerichtshof gewandt. Dort müssen sie in den kommenden Wochen eine Stellungnahme einreichen und hoffen auf die Zulassung ihrer Berufung. Zudem stellten sie beim Steinhöringer Gemeinderat einen Antrag auf "Unterstützung für den Erhalt der Fischweiher nahe Rupertsdorf". Das Gremium war sich in seiner jüngsten Sitzung nach kurzer Beratung einig, keinerlei rechtliche Eingriffsmöglichkeit in der Angelegenheit zu besitzen. Die anwesenden Ratsmitglieder erklärten jedoch einstimmig, keine Bedenken gegen den möglichen Fortbestand der Fischweiher zu haben.

Bürgermeister Alois Hofstetter brachte darüber hinaus einen gänzlich neuen Vorschlag in die Diskussion ein: "Meiner Meinung nach gäbe es nämlich in Abersdorf eine Fläche, die sich weitaus mehr für Renaturierungsinvestitionen eignen würde." Am dortigen Zaißinger Weg verlaufe ein kleiner Bach, der sich als Biotop anbiete und größere Überschwemmungsflächen benötige. Noch dazu befänden sich die hierfür benötigten Flächen allesamt im Besitz der Gemeinde, weshalb schwierige Grundstücksverhandlungen wegfielen. In einem Schreiben will Hofstetter Landrat Robert Niedergesäß (CSU) auf diese Alternative hinweisen.

Robert Niedergesäß ließ zwischenzeitlich über seine Sprecherin Evelyn Schwaiger erneut mitteilen, dass der Landkreis sein Vorkaufsrecht bei für Renaturierungen geeigneten Flächen künftig nur noch in Ausnahmefällen ausüben wird. "Der Landrat vertritt damit eine neue politische Einstellung und möchte das Eigentumsrecht stärker betonen." In das bereits laufende Verfahren um das Grundstück bei Steinhöring könne und werde man hingegen nicht mehr eingreifen.

© SZ vom 19.06.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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