Statistik des Landratsamtes:43 Abschiebungen in drei Jahren

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61 Flüchtlinge im Landkreis Ebersberg reisten freiwillig aus

Von Korbinian Eisenberger, Ebersberg

Im Landkreis Ebersberg gab es in den vergangenen drei Jahren mehr freiwillige Ausreisen von Flüchtlingen als Abschiebungen. Diese Statistik teilte das Landratsamt Ebersberg nun auf SZ-Nachfrage mit. Demnach wurden aus dem Landkreis Ebersberg in den Jahren 2015, 2016 und 2017 insgesamt 43 Personen abgeschoben, wohingegen 61 freiwillig ausreisten.

Von den 43 Abgeschobenen stammen 16 aus Nigeria, sieben aus Sierra Leone, sechs aus Mali und fünf aus dem Senegal. Laut Landratsamt wurden die Betroffenen "überwiegend im Rahmen eines Dublin-Verfahrens" abgeschoben. Im Dublin-Verfahren werden die Betroffenen nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben, sondern in jenes Land, das sie in Europa als erstes betreten haben. Freiwillig ausgereist sind seit 2015 laut dem Landratsamt 20 Menschen aus Albanien, neun aus Nigeria, acht aus dem Irak, fünf aus Afghanistan und vier aus Pakistan.

Derzeit wohnen 120 ausreisepflichtige Personen im Landkreis Ebersberg. Fast die Hälfte von ihnen stammt aus Senegal (52). 25 Personen kommen aus Nigeria, 19 aus Pakistan, 14 aus Afghanistan, sieben aus Mali - das Landratsamt teilte hier die fünf häufigsten Herkunftsländer mit.

Zwischen 2015 und 2017 gab es im Landkreis Ebersberg einen Anstieg bei den Personen, die aufgrund unanfechtbarer Ablehnung des Asylantrages das Land verlassen müssen. 2015 verzeichnete die Ebersberger Behörde 25 Personen, 2016 waren es 50, vergangenes Jahr 83. Tatsächlich ausgereist, freiwillig oder per Abschiebung, sind 2015 insgesamt 37 Personen, 2016 waren es 31 Personen, vergangenes Jahr 25.

Die Zahlen der tatsächlich Ausgereisten decken sich nicht mit den Zahlen der Ausreisepflichtigen. Hierzu erklärt das Landratsamt: "Gründe, warum aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht durchgeführt werden können oder konnten, sind etwa, dass die Personen nicht mehr unter ihrer Anschrift angetroffen werden konnten und untergetaucht sind, fehlende Pass- oder Passersatzdokumente oder Fälle von Kirchenasyl."

© SZ vom 20.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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