Prozess vor dem Landgericht:21 Monate Haft für 300 Dateien

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Wegen Besitzes von Kinderpornos muss ein 49-Jähriger ins Gefängnis

Erst vor wenigen Wochen hat sich der Angeklagte, wie er sagt, seinen "Lebenstraum" erfüllt. Er hat geheiratet. Einen Mann, der sich durch eine Hormonbehandlung "in Richtung Frau" entwickle - "einen Ladyboy", sagt ein 49-jähriger Koch aus dem westlichen Landkreis, der am Donnerstag auf einer Anklagebank am Landgericht München II saß. Die Ehe sei für ihn ein "Neuanfang", mit seiner Vergangenheit habe er abgeschlossen, versichert er dem Vorsitzenden Richter Andreas Zeug. Im Januar 2016 hatte die Polizei die Wohnung des Kochs durchsucht. Auf seinem PC fand sie mehr als zweihundert Bild- und rund hundert Videodateien. Darauf zu sehen sind Kinder im Alter zwischen einem und 13 Jahren, die von Männern und Frauen sexuell missbraucht werden. Außerdem hatte der Koch kinderpornografische Bilder im Internet getauscht. Er habe "keinen sexuellen Bedarf in diese Richtung", beteuert er. "Anscheinend doch", entgegnet Richter Zeug.

Der Koch ist fünffach vorbestraft. In einem Fall einschlägig. Im Oktober 2006 war er bereits schon einmal wegen Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Für die neuerliche Tat hatte das Amtsgericht Ebersberg im März dieses Jahres dann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt. Da es diese Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt hat, legte der 49-Jährige deshalb nun vor dem Landgericht München II Berufung ein.

Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hänge von den Vorverurteilungen ab, erklärt der Richter dem Angeklagten. "Da ist diese Hypothek, die Sie im Bundeszentralregister mit sich herumtragen", sagt er zu dem 49-Jährigen. Er habe nach der ersten Verurteilung wegen des Verbreitens und wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften einfach weitergemacht. Warum soll jetzt eine günstige Sozialprognose vorliegen, fragt Richter Zeug den Koch. Diese ist nur eine von drei Voraussetzungen für die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung. Der Koch weiß nicht so recht, was er sagen soll. Auf die Frage, ob er glaube, eine Therapie machen zu müssen, sagt er, es tue ihm leid, "was die Leute im Internet mit Kindern machen". Diese Antwort reicht dem Vorsitzenden nicht. Also noch einmal. Ob er es für nötig hält, eine Therapie machen zu müssen, hakt Richter Zeug nach. "Ich denke nicht. Ich habe ein stabiles Selbstbewusstsein. Ich bin willensstark und habe eine Frau", lautet die Antwort.

Der Verteidiger des Kochs sagt bei seinem Plädoyer, das Leben seines Mandanten habe sich durch die Heirat "in eine für ihn sehr positive Richtung" gewendet. Er will eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft indes meint, sie tue sich schwer mit einer positiven Sozialprognose, ebenso sehe sie keine besonderen Umstände für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Und nicht zuletzt gehe es auch um die Verteidigung der Rechtsordnung, so die Staatsanwältin. In der Öffentlichkeit wäre es nicht nachvollziehbar, wenn jemand für die gleichen Taten wieder eine Bewährungsstrafe bekommt. Sie fordert die Berufung des Angeklagten zu verwerfen. Das Gericht schließt sich dem Antrag in seinem Urteil an.

© SZ vom 24.08.2018 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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