Poing:Bauprojekt wird gefördert

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2,4 Millionen Euro für Wohnungsgenossenschaft

Für ein Bauprojekt der Wohnungsgenossenschaft Ebersberg (GWG) in Poing hat die Regierung von Oberbayern ihre Unterstützung zugesagt. Die GWG will in der Bergfeldstraße 26 Genossenschaftswohnungen bauen. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro bewilligt. Davon werden 438 000 Euro als Zuschüsse, der Rest als zinsgünstige Förderdarlehen ausbezahlt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 5,1 Millionen Euro.

In diesem Projekt realisiert die Genossenschaft 18 Wohnungen für Familien, Alleinerziehende und Alleinstehende. Darüber hinaus entstehen im Zuge der Inklusion acht Wohneinheiten für eine Außenwohngruppe des Einrichtungsverbunds Steinhöring. Die Wohnungen sind über einen Laubengang miteinander verbunden, der die Kontaktaufnahme der Bewohner erleichtert. In dieser Mischung sollen vor allem Wohnungen für ältere Personen und Menschen mit Behinderungen oder für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Die Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und über einen Aufzug erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Das Geld stammt aus dem Fördertopf der Regierung für Soziale Wohnraumförderung. Im Jahr 2016 stehen dafür 45 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr soll vor allem Familien mit Kindern, Alleinerziehenden, älteren Menschen und Wohnungslosen zu Gute kommen. Die Förderung ist in erster Linie dafür gedacht, dass einkommensschwächere Familien eine angemessene Wohnung, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bekommen. Mit den Fördermitteln aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm sollen auch Investitionen angestoßen werden, von denen sich das Ministerium Impulse auf die mittelständische Bauwirtschaft und das heimische Handwerk erhofft. Vorrang bei der Förderung haben Maßnahmen, die kein neues Bauland beanspruchen, sondern auf innerörtlichen Brachflächen errichtet werden und solche, die vorhandene Bausubstanz nutzen. Weitere Informationen zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.

© SZ vom 15.07.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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