Neues Projekt in Hohenlinden:Wohnen am Wirtshaus

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Auf dem Grundstück neben dem traditionsreichen Gasthaus ist ein soziales Bauvorhaben geplant

Von Philipp Schmitt, Hohenlinden

Die Neugestaltung und Bebauung des Areals des Gasthauses "Zur Sonne" am östlichen Ortsrand hat auf der jüngsten Gemeinderatsitzung eine wichtige planerische Hürde genommen. Der Gemeinderat hat einstimmig dem Bebauungsplan für den sozialen Wohnungsbau im von Hochwasser gefährdeten Gebiet zugestimmt. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum der Region München (PV) soll die Pläne auf Kosten des Besitzers des Areals und des Bauherrn, der Grafinger Brauerei Wildbräu, ausarbeiten.

"Es wird dort nicht allzu dicht bebaut", sagte Nico Rinke vom gleichnamigen Architekturbüro. Dem Architekten zufolge sollen die neuen Gebäude und die Tiefgarage an der Hauptstraße 45 wegen der Überschwemmungsgefahr neben dem Bach so gebaut werden, dass bei Hochwasser möglichst keine Probleme entstehen. Es sind zum Beispiel wegen der gefährdeten Lage - es gab dort vor Jahren Überschwemmungen - Gebäude auf Stelzen mit einem wasserdurchlässigen Sockel geplant. Die geplante Tiefgarage soll so konzipiert werden, dass sie bei Überschwemmungen nicht vom Hochwasser betroffen wäre.

Rinke teilte mit, dass im ersten Bauabschnitt der soziale Wohnungsbau im östlichen Teil des Grundstücks entstehen soll. In dem neuen Gebäude sollen dann auf zwei Geschossen und ohne Dachgeschoss sogenannte ambulante Wohngruppen mit behinderten Menschen aus dem Betreuungszentrum Steinhöring ein neues Domizil finden. Die Einrichtung suche derzeit dringend neue Räume für die Gruppen. Wegen der Überschwemmungsgefahr wird auf einen Keller verzichtet.

Der Planer erläuterte, dass das alte Gasthaus, das früher der traditionsreiche "Steutzger-Wirt" war, erhalten bleiben soll. Die aktuellen Pächter machen weiter und bieten wie bisher asiatisch-deutsche Speisen an, hieß es. Der erste Bauabschnitt mit dem sozialen Wohnungsbau und den im oberen Wohngeschoss geplanten Wohngruppen mit je sechs Mitgliedern werde von der Regierung von Oberbayern gefördert, sagte Rinke.

Für den zweiten Bauabschnitt, der erst deutlich später realisiert werden soll, sind im westlichen Teil des Grundstücks 16 weitere Wohnungen geplant. Diese Wohnungen sollen 40 bis 90 Quadratmeter groß werden, sagte Rinke. Zudem soll der Radweg, der am Gasthaus vorbeiführt, am Gasthaus-Areal umgeleitet werden.

Bürgermeister Ludwig Maurer (ÜWH) wollte wissen, ob die alten Kastanien-Bäume am Gasthaus erhalten werden. Rinke teilte dazu mit, dass die Bäume schützenswert seien und deshalb nicht gefällt werden müssten: "Die werden wir stehen lassen." Maurer teilte zudem mit, dass auf dem Areal wegen der im Flächennutzungsplan dort vorgesehenen Wohnbebauung grundsätzlich gebaut werden könne, aber wegen des Hochwassergebiets dort nur sozialer Wohnungsbau rechtlich zulässig sei. "Nur über den sozialen Wohnungsbau kann dort ein Bauvorhaben realisiert werden", fügte Bauamtsleiterin Beatrice Huber an. Auf die Frage von Rudi Woidich (CSU), ob nicht doch später die Wohnungen im sozialen Wohnungsbau vom Eigentümer auf dem freien Markt vermietet werden könnten, sagte Huber, dass dort auch künftig nur eine Nutzung für die vorgesehenen sozialen Zwecke zulässig sei.

Zur Bauweise auf Stelzen mit wasserdurchlässigem Sockel sagte die Bauamtsleiterin, dass derartige Gebäude bereits an anderen Orten realisiert wurden und bei Überschwemmungen das Prinzip gut funktioniere. Die zuständigen Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes seien mit dieser Lösung einverstanden, fügte Huber an. Zur Gaststätte teilte sie mit, dass das alte Gebäude Bestandsschutz habe.

Die vor einigen Jahren vorgelegte Planung der Brauerei hatte noch keinen sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Damals gab es im Gemeinderat aber viel Kritik an dem damals geplanten hohen Gebäude und der dichten Bebauung und Bedenken wegen Überschwemmungen: 2017 wurden vom Bauherrn Nachbesserungen und ein neues Konzept gefordert. Nach einem Gespräch der Vertreter der Grafinger Grundbesitzer mit dem Landrat sei die im Hochwassergebiet genehmigungsfähige Idee des sozialen Wohnungsbaus in den Fokus geraten. Der Gemeinderat hat auf der jüngsten Sitzung nun den damals gefassten Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung vom 26. März 2018 aufgehoben und dem neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie dem neuen Aufstellungsbeschluss zugestimmt. Der konkret vom PV auszuarbeitende Plan ist nach der Fertigstellung dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.

© SZ vom 28.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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