Mitten in Ebersberg:Bloß nicht verspäten

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Ein Bauarbeiter hat 41,07 Euro zu viel von der Arbeitsagentur erhalten. Das hat ein Nachspiel vor Gericht

Von Wieland Bögel

What a Diff'rence a Day Made", lautet der Titel eines seit den 1930ern berühmten Liedes - das man offenbar bei der Ebersberger Arbeitsagentur sehr gut kennt. Zu spüren bekam dies ein Bauarbeiter, der seinen neuen Job angeblich einen Tag zu spät angegeben hatte. Anstatt die zu viel bezahlten Beiträge - immerhin hatte der Mann zu Unrecht die Summe von 41,07 Euro erhalten - einfach zurückzufordern, zeigte das Amt den Gerüstbauer wegen Betruges an. Nach Prüfung der Anzeige durch Staatsanwaltschaft und Amtsgericht war der 38-Jährige per Strafbefehl zur Zahlung von 800 Euro verurteilt worden. Dagegen legte er nun Einspruch ein, woraufhin eine Hauptverhandlung einberufen wurde.

Dass er die Behörde betrügen wollte, wies der 38-Jährige in der Verhandlung weit von sich. Er habe sich am ersten Tag des neuen Jobs gleich in der Früh von der Baustelle aus bei der Agentur gemeldet. "Man hätte den Baustellenlärm durchs Telefon hören können", so der Angeklagte. Natürlich habe er es nicht beim Übermitteln einer Geräuschkulisse belassen, sondern dem Mitarbeiter im Amt genau erklärt, dass er vom Tag des Anrufes - einem Montag im März - wieder Arbeit habe. Der Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung habe dies auch verstanden, beteuerte der 38-Jährige, "er hat es sogar noch wiederholt und gesagt, er streicht mich von der Liste". Aber eben offenbar am falschen Tag, denn laut Dokumentation der Behörde begann der neue Job des Gerüstbauers erst am Tag nach dem Anruf. Was aber Blödsinn sei, wie der erklärte, schließlich fange am Bau niemand dienstags an. In den vergangenen Jahren habe es übrigens nie Probleme mit der Abmeldung gegeben, beteuerte der Angeklagte. Nach dem Ende der Winterpause habe er immer am ersten Arbeitstag die Behörde über den neuen Job informiert - genau wie eben auch heuer.

Ob er das Geld wenigstens zurückgezahlt habe, wollte Richterin Vera Hörauf noch wissen. Der Angeklagte verneinte, er habe sich bei einer Beratungsstelle informiert, wo man ihm geraten habe, zunächst das Ende des Prozesses abzuwarten. Was ihm schon ziemliche Probleme eingebracht habe, erklärte der Mann, denn inzwischen habe die Arbeitsagentur ein Inkassobüro beauftragt, das Geld einzutreiben - mit Zinsen und Gebühren versteht sich. Die Richterin gab zu bedenken, dass, egal wie der Prozess ausgehe, der Angeklagte die 41,07 Euro auf jeden Fall zurückzahlen müsse. Auch wenn er keinen Fehler gemacht habe, stehe ihm das Geld nicht zu. Hörauf empfahl auch eine baldige Rückzahlung: "Sonst wird es immer teurer."

Zumindest an anderer Stelle kann der 38-Jährige nun kräftig sparen: Die 800 Euro Strafe muss er nicht bezahlen, das Gericht stellte das Verfahren ein. Auch die Prozesskosten bleiben dem Gerüstbauer erspart "nur die Fahrkarte fürs Herkommen" müsse er selber zahlen, belehrte ihn die Richterin. Den Rest übernimmt die Staatskasse - nur gut, dass man bei anderen staatlichen Stellen auf jeden Euro so genau achtet.

© SZ vom 27.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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