Mitten im Amtsgericht:Blöd gefahren

Lesezeit: 1 min

Er wollte doch nur den Kumpel heimfahren. Mit 1,6 Promille vielleicht aber doch keine so gute Idee

Kolumne von Wieland Bögel

Besser schlecht gefahren als gut gelaufen, sagt das Sprichwort. Dieses hatte sich offenbar auch ein junger Mann aus dem westlichen Landkreis zu Herzen genommen - mit dem Ergebnis: ganz blöd gelaufen. Ein wohl ziemlich lustiger Kneipenabend fand ein ganz sicher unlustiges Ende in einer Verkehrskontrolle - wenige Meter von der Kneipe entfernt. Weil der Abend so besonders lustig war, hatte er kurzfristig einen Alkoholwert von knapp 1,6 Promille zur Folge und mittelfristig einen Termin beim Ebersberger Amtsgericht.

Dort zeigte sich der Angeklagte sehr zerknirscht, "richtig dumm" habe er sich angestellt. Normalerweise fahre er nie betrunken, was zumindest der Eintrag im Verkehrszentralregister nicht widerlegte: Gelegentlich etwas zu flink, aber sonst stets nüchtern, so die Einschätzung aus Flensburg. Und auch an dem betreffenden Abend habe er keine längere Trunkenheitsfahrt unternehmen wollen. Dass er sich nach einigen Bieren und Schnäpsen in sein - im Übrigen nicht gerade untermotorisiertes - Auto setzte, erklärte der junge Mann damit, er habe seinen Spezl, mit dem er in der Kneipe einen feuchtfröhlichen Fußballabend verbracht hatte, nur kurz nach Hause bringen wollen. Das Zuhause und die Kneipe trennen zwar nur wenige 100 Meter, allerdings trug sich der Vorfall Mitte Januar bei jahreszeitlich angemessenen Temperaturen und am späten Abend auf einer überschaubaren Ortsstraße zu. Dumm nur, dass diese neben einer viel befahrenen Durchgangsstraße verläuft, an der gerne mal der Zustand von Fahrzeugen und deren Lenkern kontrolliert werden - so auch an diesem Abend: Er habe seine Heimbringtour gerade beendet, als ihn die Polizei vor der Haustür seines Spezls - wo, wie er beteuerte, das Auto eigentlich über Nacht zwecks Ausnüchterung des Fahrers hätte abgestellt werden sollen - zum Alkotest aufforderte, mit den bekannten Folgen. Eine davon, neben der Anzeige, war auch das sofortige Einbehalten des Führerscheins. Was besonders ärgerlich ist, da der junge Mann beruflich mit Autos zu tun hat.

Diese, so befand das Amtsgericht, wird er noch mindestens ein halbes Jahr im Ruhezustand bewundern dürfen, so lange darf dem jungen Mann kein neuer Führerschein ausgegeben werden. Daneben gab es noch 2000 Euro Geldstrafe. Ein eher geringer Betrag für Volltrunkenheit am Steuer, aber das Gericht wertete die Kürze der Strecke als strafmildernd. Eigentlich, merkte die Richterin an, sei die Strecke sogar so kurz gewesen, "das hätte man zu Fuß gehen können".

© SZ vom 06.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: