Lösung in Sicht:Ufer für alle

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Der Landkreis Ebersberg und der Besitzer des Kastenseebades einigen sich auf einen Grundstückstausch. Damit soll das Gewässer von Frühjahr an auch außerhalb der Saison und bei schlechtem Wetter zugänglich sein

Von Wieland Bögel, Ebersberg/Glonn

Nach fast sechs Jahren Verhandlungen scheint eine Lösung im Konflikt um die Nutzung des Kastensees möglich: Wie in der Sitzung des Kreistages Anfang der Woche bekannt wurde, haben sich der Landkreis und der Betreiber des Kastenseebades auf einen Grundstückstausch verständigt. Landrat Robert Niedergesäß (CSU) erklärte auf Nachfrage, die entsprechenden Verträge sollen noch heuer unterzeichnet werden. Damit würde vom Frühjahr an der See an Schließtagen des Bades ohne Eintritt frei zugänglich sein.

Diese Forderung kam Anfang 2014 auf, als Badbetreiber Manfred Lamm beim Landkreis anfragte, ob dieser einige Grundstücke am Seeufer verkaufen wolle. Hintergrund ist, dass das Kastenseebad modernisiert werden soll. Das alte Strandcafé, das seit den 1950er Jahren im Wesentlichen unverändert ist, würde durch einen Neubau ersetzt, und auch ein neues Wohnhaus soll entstehen. Da dies keine ganz kleine Investition bedeutet, sollten die Neubauten nicht auf fremdem Grund, in dem Fall jenem des Landkreises, entstehen.

Das Grundproblem ist, dass die Eigentumsverhältnisse rund um den See nicht ganz unkompliziert sind. Das Gewässer selbst gehört zwar dem Landkreis, genau wie zwei schmale Grundstücke am Ufer. Allerdings sind diese nur über fremden Grund zu erreichen, die Flächen zwischen Straße und See beziehungsweise Ufer gehören dem Badbetreiber oder sind von diesem gepachtet. Weshalb letztlich keiner der Beteiligten seinen eigenen Grund ohne Zutun des anderen nutzen kann.

Was sich durch einen Verkauf der Grundstücke indes geändert hätte - bemängelten einige Kreistagsmitglieder. Die Befürchtung war, dass das Bad in ferner Zukunft vielleicht einmal geschlossen werden könnte. Ohne die Ufergrundstücke wäre der Landkreis dann von seinem eigenen See de facto ausgesperrt. Was streng genommen bereits heute der Fall ist, so die Argumentation der Verkaufsbefürworter, da die Ufergrundstücke ja nicht direkt von der nächsten öffentlichen Straße aus zu erreichen sind. Dies zu ändern, bot Badbetreiber Lamm schon relativ früh in den Verhandlungen an: Sollte der Landkreis ihm das Ufer überlassen, könne man außerhalb der Betriebszeiten des Bades einen öffentlichen Zugang einrichten. In den Wintermonaten und bei schlechtem Wetter wäre der See damit für alle ohne Eintritt zugänglich.

Doch auch für diesen Vorschlag fand sich in den Ausschüssen des Kreistages keine Mehrheit. Knackpunkt war, dass man zwar einen Vertrag mit dem aktuellen Besitzer der Flächen rund um den See aushandeln könne, aber keine Garantie habe, dass ein eventueller Nachfolger ebenfalls eine solche Vereinbarung schließen würde. Es wurde sogar darüber spekuliert, dass das Bad irgendwann zu einem Wohngebiet werden könnte. Ein Szenario, das Badbetreiber Lamm stets als unsinnig bezeichnete. Erst im Februar bei einer öffentlichen Veranstaltung zum Thema erklärte er, der See sei prädestiniert für ein Freibad, das werde auch ein möglicher Nachfolger so sehen.

Ebenfalls schon länger in der Diskussion war der Vorschlag, der Landkreis solle seine Flächen gegen solche des Badbetreibers tauschen. Diese Idee hatten die Fraktionen von SPD und Grünen ins Gespräch gebracht, bei Freien Wählern und FDP kam das gut an. Die Details erwiesen sich jedoch als überraschend kompliziert, noch im Juli hieß es aus dem Landratsamt, auf absehbare Zeit werde sich wohl kein Deal am Kastensee ergeben.

Ein knappes halbes Jahr später scheint dieser nun aber möglich. Laut Niedergesäß behält der Landkreis sein südliches Ufergrundstück, das im Norden, wo derzeit die Terrasse des Strandcafés liegt, wird abgegeben. Aber nicht gegen Geld, sondern einen flächenmäßig gleich großen Streifen, der etwa auf Höhe der Wasserwachthütte das Landkreisgrundstück mit der Lindacher Straße verbindet. Dort müssten noch Umbauten, etwa ein neuer Zaun und ein Drehkreuz, erfolgen. Voraussichtlich mit dem Start der neuen Freibadsaison im Mai könnte die Regelung zum öffentlichen Seezugang gelten. Niedergesäß zeigte sich zufrieden mit der Übereinkunft: "Das ist ein großer Fortschritt, jetzt haben wir eine Lösung, die alle Beteiligten zufriedenstellt."

© SZ vom 19.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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