Landratsamt:Post vom Steuerzahlerbund

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Der Landesbund für Vogelschutz und ein Vaterstettener Gemeinderat werfen dem Landrat Geldverschwendung beim Ausgleichsflächenmonitoring vor - doch eine Entscheidung ist hier noch gar nicht gefallen.

Von Barbara Mooser

Post mit diesem Absender ist meist höchst unerwünscht - nun trifft es Landrat Robert Niedergesäß (CSU). Der Bund der Steuerzahler erkundigt sich in einem Schreiben detailliert nach dem Ausgleichsflächenmonitoring, das der Landkreis plant - vor allem danach, warum der Kreis ein Angebot des Landesbunds für Vogelschutz (LBV) nicht angenommen hat. Dieser hatte vorgeschlagen, ehrenamtlich den Zustand der Ausgleichsflächen im Landkreis zu kontrollieren. LBV und Unterstützer vermuten nun, dass statt dessen Landschaftsarchitekten beauftragt werden sollen - und klagen über Steuerverschwendung. Doch eine Entscheidung sei noch gar nicht gefallen, die Prüfung laufe noch, heißt es im Landratsamt. Problematisch könnte aber die Nutzung von sehr persönlichen Daten durch die Ehrenamtlichen sein.

Dass etwas passieren muss, um die 1156 Flächen im Landkreis besser zu kontrollieren, die bei Bauprojekten als ökologischer Ausgleich vorgehalten werden mussten, soweit besteht noch Einigkeit. Erst vor wenigen Wochen hatten Landrat Robert Niedergesäß und Johann Taschner, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt, den Umweltausschuss des Kreistags über den oft schlechten Zustand der Flächen und die Schwierigkeiten bei der Überwachung informiert. Der Ausschuss hatte einstimmig befürwortet, dass der Kreis beim Umweltministerium einen Vorstoß unternehmen soll, um in einem Modellprojekt ein umfassendes Ausgleichsflächenmonitoring in Angriff zu nehmen. Denn die Mitarbeiter der Naturschutzbehörde schaffen es nicht mehr, die Flächen selbst im Auge zu behalten.

Nach Auskunft des Landesbundes für Vogelschutz gäbe es freilich motivierte Helfer. Bereits im Juni vor einem Jahr sei der LBV beim Landrat und Johann Taschner vorstellig geworden und habe das Angebot unterbreitet, mit einem Team von Freiwilligen den Zustand der Ausgleichsflächen im Landkreis zu untersuchen. Allerdings habe man nach dem Treffen nur hinhaltende Antworten erhalten, kritisierte Rainer Förderreuther, zweiter Vorsitzender des LBV, in einem Leserbrief an die SZ. Man habe erfahren, dass der Landrat lieber ein Landschaftsarchitektenbüro einschalten wolle: "Nach meinen Informationen sind Kosten von mindestens 50 000 Euro im Gespräch für eine Tätigkeit, die wir kostenlos durchgeführt hätten."

Diese Bemerkung hat nun auch den Vaterstettener Gemeinderat Manfred Schmidt (FBU/AfD) auf den Plan gerufen - er war es, der den Bund der Steuerzahler über den Fall informierte. "Es ist nicht verständlich, wieso sich der Landkreis Ebersberg die angebotene kostenlose Dienstleistung des Bundes für Vogelschutz in Person des seit vielen Jahren engagierten Prof. Dr. Förderreuther nicht zunutze macht. Dies kommt einer Verschwendung von Steuergeldern gleich!", heißt es in seinem Schreiben an den Verein.

Der wiederum hat jetzt eine Reihe von Fragen an den Landrat: "Aus welchen sachlich noch gerechtfertigten Gründen ist man dem Angebot des Landesbundes für Vogelschutz, das für den Landkreis offenbar zu keinerlei Kosten geführt hätte, nicht näher getreten? Wie stehen Sie schließlich zu dem zumindest uns gegenüber geäußerten Vorwurf einer nicht mehr sachgerechten Verwendung von öffentlichen Mitteln in diesem Zusammenhang?", fragt Maria Ritch, Vizepräsidentin des Bundes der Steuerzahler Bayern, in ihrem Brief an den Landrat.

Doch eine Absage an den LBV hat es nach Angaben von Landratsamts-Sprecherin Evelyn Schwaiger noch gar nicht gegeben. Die Prüfung laufe noch, allerdings gebe es einige Punkte, die hier schwierig werden könnten - zuvorderst der Datenschutz. Denn bei der Kontrolle der Flächen handle es sich um eine hoheitliche Aufgabe, inwiefern hier ein Verein eingebunden werden könne, müsse genau geprüft werden: "Es gibt dafür keine gesetzlichen Grundlagen." Um das Monitoring zu übernehmen, müssten den Ehrenamtlichen personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden, überdies müsse ihnen erlaubt werden, die betroffenen Grundstücke zu betreten und zu überprüfen. Dies könnte auch zu Konflikten mit den betroffenen Grundstücksbesitzern führen. Darüber hinaus gebe es derzeit aber weder einen konkreten Auftrag für das Monitoring noch eine Kostenschätzung. Daher sei unklar, wieso nun die Summe von 50 000 Euro genannt werde.

© SZ vom 26.06.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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