Kreisdekan:"Wir sind nicht immer einer Meinung"

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Kreisdekan Josef Riedl ist dankbar für die Arbeit der Pfarrgemeinderäte. Das mache das Leben in den Pfarreien vielfältig und bunt, sagt der Ebersberger Stadtpfarrer (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Am Sonntag werden die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Josef Riedl spricht über die Bedeutung des Gremiums in der Kirchenverwaltung und für die Seelsorger

Interview von Christoph Jänsch

Am kommenden Sonntag, 25. Februar, wählen etwa 61 000 Katholiken im Landkreis die neuen Pfarrgemeinderäte für die Legislaturperiode bis 2022. Doch wozu ist der Pfarrgemeinderat überhaupt gut und was sind seine Aufgaben? Kreisdekan Josef Riedl, Pfarrer in der Ebersberger Stadtpfarrkirche, spricht im Interview darüber, welche Bedeutung das Gremium für die Mitbestimmung der Gläubigen in der Kirche hat.

SZ: In weltlichen Gemeinderäten verläuft für Bürgermeister die Grenze zwischen Mitbestimmung und Reinreden manchmal fließend. Sind Sie schon einmal mit einem Pfarrgemeinderat aneinander geraten?

Josef Riedl: Einen handfesten Krach hat es nie gegeben, weder mit dem Gremium als Ganzem noch mit einem einzelnen Mitglied. Wir sind nicht immer von vorne herein einer Meinung, haben aber im Gespräch immer eine gute Lösung gefunden - aber das ist ja auch Aufgabe eines solchen Gremiums.

Was sind die Aufgaben eines Pfarrgemeinderates?

Der Pfarrgemeinderat ist, wie der Name schon sagt, beratendes Organ für den Pfarrer sowie die Seelsorgerinnen und Seelsorger. Er trägt Mitverantwortung für das pfarrliche Leben in allen Bereichen. Im liturgischen und sakramentalen Bereich, beispielsweise bei den Gottesdienstzeiten oder der Vorbereitung auf die Sakramente, ist der Pfarrgemeinderat beratend tätig, in Fragen gesellschaftlichen, sozialen oder ökumenischen Engagements kann er auch eigenverantwortlich tätig werden.

Welche Voraussetzungen sollte ein Pfarrgemeinderatskandidat mitbringen?

Interesse an religiösen und gesellschaftlichen Fragen ist eine wichtige Komponente, ein gewisser Einblick ins pfarrliche Leben wäre auch nicht schlecht und wache Sinne für das, was die Menschen konkret bewegt. Kirchenrechtlich gesehen muss ein Kandidat Mitglied der katholischen Kirche sein.

Wofür ist der Pfarrgemeinderat wichtig?

Mehrere Augen und Ohren sehen und hören mehr. Für die Seelsorge und das Leben in einer Pfarrgemeinde ist eine breite Wahrnehmung immer gut. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger können nicht alles wahr- und aufnehmen. Je facettenreicher sich das Leben in der Wahrnehmung darstellt, umso größer ist auch die Chance, dass die Seelsorge und das Leben einer Pfarrei vielfältig und bunt wird.

Gibt es Situationen oder Themen, in denen die Mitbestimmung des Pfarrgemeinderates fehl am Platz ist?

Es gibt durchaus Grenzen, die vom Kirchenrecht und von der Theologie vorgegeben sind; über die kann aber auch ein Pfarrgemeinderat nicht einfach hinweggehen. Über das allermeiste jedoch kann man diskutieren, nachdenken und gute Lösungen suchen - was zugegebenermaßen manchmal auch langwierig und anstrengend sein kann. Für mich als Pfarrer war bislang eine Meinungsbildung im Pfarrgemeinderat so gut wie immer hilfreich und weiterführend.

I n diesem Jahr gibt es im Landkreis zum ersten Mal die allgemeine Briefwahl für den Pfarrgemeinderat. Was sind die besonderen Vorteile daran und wie viel höher ist dafür der finanzielle sowie organisatorische Aufwand?

Ein großer und von vielen erhoffter Vorteil ist eine deutlich höhere Wahlbeteiligung. Dass diese Hoffnung nicht unbegründet ist, zeigt die Pfarrgemeinderatswahl vor vier Jahren. In der Pfarrei Ebersberg machten wir damals von der Möglichkeit der angebotenen Briefwahl Gebrauch und erreichten eine Wahlbeteiligung von zirka 30 Prozent im Vergleich zu maximal zehn Prozent bei den Wahlen zuvor. Der finanzielle und organisatorische Aufwand bei uns war jetzt nicht höher als vor vier Jahren. Die Unterlagen wurden von der Diözese zur Verfügung gestellt und dann von den Pfarrbriefausträgern und weiteren Helfern verteilt. Hätten wir sie mit der Post verschickt, hätte die Pfarrei allerdings das Porto bezahlen müssen.

© SZ vom 23.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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