Kommentar:Zu kurz gedacht

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Ausgerechnet Ökolandwirte stellen sich beim Volksbegehren für den Artenschutz quer. Das muss zu denken geben

Von Alexandra Leuthner

Hoppla! Da haben sich die organisierten Naturschützer, Naturfreunde, ökologisch Bewegten und ständigen Mahner für einen sorgsameren Umgang mit unserer einen Welt so gefreut. Mit dem Volksbegehren zur Artenvielfalt, so haben sie gedacht, kommt endlich etwas ins Rollen. Das Bündnis der Unterstützer ist so groß, das muss ein Erfolg werden. Da werden die konventionellen Landwirte, also die vermeintlichen Umweltsünder, endlich zum ökologischen Wirtschaften gezwungen, und dann werden uns die geliebten Bienen wieder am Frühstückstisch um die Ohren brummen. Auf die blöden Wespen könnten wir ja gut verzichten, aber das sagt keiner.

Und nun das. Ausgerechnet jene, die man mit dem Volksbegehren unterstützen und denen man Unterstützung signalisieren will, die Ökolandwirte, stellen sich quer. Fühlen sich ebenso in den Eigentumsrechten eingeschränkt wie ihre konventionellen Kollegen, was etwa das Freihalten eines Fünfmeterstreifens an Gewässern angeht. Das Verbot, Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen, halten sie sogar für kontraproduktiv. Manche Böden verlören über den Winter so viel an Dichte, dass keine Wurzel mehr greife. Wenn es zu wenig regne, vertrockne alles, was darauf stehe. Auf eines aber können sich Landwirte nicht verlassen: auf das Wetter. Das gilt für Ökobauern genauso wie für die anderen. "Wenn es Mitte März zu nass ist, dann muss ich später raus", sagt etwa der Biolandwirt Johann Wachinger aus Pliening, einer, der sicher nicht im Verdacht steht, ökologische Interessen zu missachten.

Wenn aber gerade die Ökobauern sich scheuen, dieses Begehren zu unterschreiben, muss das zu denken geben. Und das ist schlimm, zumal es um die Intention und einige Passagen wirklich schade wäre. Etwa um den neu gefassten Artikel 11a des Bayerischen Naturschutzgesetzes, in dem es um ein Verbot von Himmelsstrahlern im Außenbereich geht. Oder auch die Schaffung eines Biotopverbunds, der bis 2027 mindestens 13 Prozent der Landesfläche umfassen soll. Der könnte tatsächlich helfen, dem Flächenfraß in Bayern Einhalt zu gebieten. Zu denken gibt auch, dass es an keiner Stelle um die ökologischen Sünden in Privatgärten geht. Klinisch saubere Vorgärten, geröllversiegelt, automatische Mäher, die für englische, aber tote Rasen sorgen. Auch da müsste mal der Gesetzgeber dran.

© SZ vom 26.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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