Kommentar:Keine Chancen für Gemeinden

Lesezeit: 1 min

Spielhallen fördern die Spielsucht, das zeigt sich immer deutlicher. Doch es gibt kaum Möglichkeiten, den Bau der Casinos zu verhindern

Von Wieland Bögel

Neues Spiel, neues Glück wird es bald heißen im Parsdorfer Gewerbegebiet. Gerade hat die Gemeinde ein beantragtes Automatencasino genehmigt. Beziehungsweise genehmigen müssen; in Vaterstetten hätte man auf diesen Neuzugang im Gewerbegebiet gerne verzichtet, die Genehmigung kam nur auf eine Klage vor dem Verwaltungsgericht zustande. Und auch dieses hatte keine Wahl, als geltendes Recht umzusetzen, wonach eine Daddelhalle eben ein Gewerbebetrieb ist wie jeder andere. Für die Gemeinde ist das natürlich ärgerlich, sie musste eine Schlappe vor Gericht einstecken, sich auch mit der Einschränkung ihrer Planungshoheit abfinden. Doch die wahren Verlierer sind andere, es sind die künftigen Kunden des Etablissements.

Denn diese werden das Versprechen vom neuen Glück wörtlich, ja allzu wörtlich nehmen und Geldstück auf Geldstück in die Automaten werfen, bis nichts mehr übrig ist. Nun könnte man anmerken, dass es sich bei den Automatenzockern ja um volljährige Menschen handelt, die mit ihrem Geld machen können, was sie wollen. Das ist zwar richtig, aber mit einer Einschränkung: Die Nutzer solcher Spielhallen sind vielleicht volljährig, aber meist nicht mehr vollständig Herr ihrer Sinne. Erst in dieser Woche hat die Caritas-Suchtberatung für den Landkreis in ihrem Jahresbericht auf das zunehmende Problem der Spielhallen hingewiesen. Diese, so die Suchtexperten, würden immer zahlreicher und seien inzwischen die Hauptursache für pathologische Glücksspielsucht, besonders im ländlichen Raum und bei jungen Leuten. Dies ist keine neue Erkenntnis, schon länger warnen Fachleute vor den Spielautomaten, deren hohem Suchtpotenzial und der mangelnden Kontrolle in den Spielhallen.

Dass die Gemeinden solche für die eigenen Bürger schädlichen Etablissements gerne verhindern würden, ist also durchaus verständlich. Möglichkeiten dazu haben sie indes kaum. Auch mit dem Baurecht, wie es nun Vaterstetten versucht hat, ist dem Problem nicht beizukommen. Hier wäre eigentlich der Gesetzgeber gefragt, das Geschäft mit der Sucht in sozialverträgliche Bahnen zu lenken und gegebenenfalls die Zocker vor sich selbst zu schützen.

© SZ vom 07.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: