Kommentar:Ärgerlicher Neuanfang

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Wegen Gesetzesänderungen können die Glonner ihre Planungen für den Hochwasserschutz in die Tonne treten. Das kann nun dazu führen, dass sich gar nichts tut

Von Wieland Bögel

Gesetz ist Gesetz, so eine Redensart, die ausdrücken will: Beschwerde zwecklos, jeder weiß ja, worauf man sich einlässt. In Glonn beschweren sie sich gerade trotzdem übers Gesetz - nämlich, weil es eben nicht bleibt, was es ist, sondern sich schneller ändert, als man darauf reagieren kann. Konkret geht es um den Hochwasserschutz, und da scheint es in der Marktgemeinde nun nach gut eineinhalb Jahrzehnten Planung wieder zu heißen: Alles auf Anfang.

Der Anfang der Planung kam 2002, als die Glonner nach einer Überschwemmung ihres Ortes der Meinung waren, dieser keine weitere folgen zu lassen. Darum beschloss man ein Konzept für den Hochwasserschutz, was einige Zeit in Anspruch nahm. Vor gut zehn Jahren nahm die Planung dann erste Form an. Der Gemeinderat entschied sich für eine der von den Experten vorgeschlagenen Varianten - den Damm im Augraben - und seitdem verhandelt die Verwaltung mit den zuständigen Behörden. So weit, so üblich, doch die Glonner wurden Opfer einer Gesetzesnovelle. Wohl auch aufgrund vergangener großer Hochwasserereignisse wurden die Ansprüche an den Überflutungsschutz verschärft. Was für die Glonner jetzt bedeutet, dass sie gut 15 Jahre Planung in die Tonne treten können.

Natürlich ist es verständlich, Schutzmaßnahmen gelegentlich anzupassen und aus Erfahrungen, etwa vergangener großer Überschwemmungen, Verbesserungen abzuleiten. Wenn sich aber die Gesetze und Regeln für den Hochwasserschutz schneller ändern, als die Kommunen diese planen können, erreicht man unter Umständen, dass gar kein Schutz entsteht. Besonders kleinere Gemeinden haben eben nicht die Kapazitäten, um ein Hochwasserkonzept binnen weniger Monate durchzuplanen. Hinzu kommt noch ein nicht unaufwendiges Genehmigungsverfahren, und auch der Bau ist nicht von heute auf morgen erledigt. Sinnvoll wäre daher, auch einer veralteten Planung so etwas wie Bestandsschutz mit der Auflage zur Nachrüstung zu gewähren. Denn auch ein nicht ganz optimaler Hochwasserschutz ist immer noch besser als gar keiner.

© SZ vom 13.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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