Jugendschutz in Ebersberg:Nein zum Branntwein

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Landratsamt warnt Wirte vor Alkohol-Ausschank an Jugendliche

Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) wurde der veraltete Begriff "Branntwein" jetzt durch das Wort "Alkohol" ersetzt. Damit wird der Wortlaut des entsprechenden JuSchG-Paragrafen dem üblichen Sprachgebrauch angeglichen. Ingo Pinkofsky, kommunaler Jugendschutzbeauftragter im Landratsamt Ebersberg, nimmt das zum Anlass, den Inhalt des Paragrafen neun des JuSchG in Erinnerung zu rufen. "Dieser Paragraf verbietet grundsätzlich sowohl die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren als auch den Verzehr von Alkohol und alkoholhaltigen Lebensmitteln - also solchen Speisen, die nicht nur eine geringfügige Menge an Alkohol enthalten", so Pinkofsky in einer Pressemitteilung.

Eine Ausnahme gibt es: Wenn Jugendliche von ihren Eltern begleitet werden, dürfen sie bereits mit vierzehn Jahren Bier, Wein und Mischgetränke trinken", so der Sozialpädagoge. Für Kinder sind Alkoholika verboten, Spirituosen auch für Jugendliche. Wer das missachtet und Alkohol an Minderjährige verkauft oder weitergibt, kann mit einem Bußgeld von 2000 Euro bei Jugendlichen und 4000 Euro bei Kindern belegt werden. "Das betrifft nicht nur Wirte, Veranstalter und den Einzelhandel, sondern auch den Kumpel, der schnell mal eine Flasche Schnaps für seine minderjährigen Freunde kauft", so Pinkofsky in seinem Statement.

Der Ebersberger Jugendschutzbeauftragte gibt noch einen wichtigen Hinweis für alle Wirte und Veranstalter: "Es gibt neue Jugendschutztafeln, die auf Veranstaltungen und in Gaststätten ausgehängt werden müssen. 400 Euro Bußgeld kostet es, wenn Verantwortliche dieser Pflicht nicht nachkommen. Für das ganze Jahr 2018 gilt noch eine Übergangsfrist. In dieser Zeit werden bei Verstößen gegen die Aushangpflicht keine Verwarnungen beziehungsweise Bußgelder verhängt." Wirte und Veranstalter müssen die Tafeln nicht kaufen. Sie können die entsprechenden Vorlagen kostenlos auf der Homepage des Kreisjugendamtes abrufen, zu finden unter https://kreisjugendamt.lra-ebe.de/praeventive-jugendhilfe/kinder-und-jugendschutz/informationen-und-kopiervorlagen-fuer-veranstalter/

© SZ vom 12.03.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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