Hohenlinden:Mit Punkten zum Traumhaus

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Hohenlinden legt Kriterien für Einheimischenbauland fest

Von Philipp Schmitt, Hohenlinden

Der Gemeinderat hat während der jüngsten Sitzung am Montag einstimmig die Vergaberichtlinien für die vier Baugrundstücke im Einheimischenmodell neben der Seniorenresidenz im neuen Baugebiet "Abtwiese" beschlossen. "Wir haben uns bei der Erstellung der Auswahlrichtlinien viel Mühe gemacht und wünschen uns, dass die Vergabe problemlos funktioniert", sagte Bürgermeister Ludwig Maurer (ÜWH). Mit dem Kriterienkatalog haben sich der Bauausschuss und die Verwaltung intensiv befasst - deutliche Kriterien seien dem Bürgermeister zufolge bei der Vergabe der Bauparzellen wichtig, damit der Gemeinderat unter den Bewerbern eine möglichst faire Auswahl treffen könne, schließlich müsse die Gemeinde den Preisnachlass im Einheimischenmodell im Vergleich zu einem Verkauf am freien Markt gut begründen können.

"Vorrangig sind die Baugrundstücke für junge Familien gedacht", hieß es dazu. Damit die Möglichkeit, günstigen Baugrund in zentraler Lage erwerben zu können, nicht ausgenutzt wird, gibt es strenge Vergaberichtlinien: Sollte ein Grundstück vor Ablauf einer gewissen Frist wieder verkauft werden, hat die Gemeinde das Rückkaufrecht oder kann einen Ablösebetrag verlangen. Die Bewerber müssen seit mindestens fünf Jahren in der Gemeinde wohnen oder früher 15 Jahre dort gelebt haben. Zudem spielt bei der Vergabe das durchschnittliche Gesamteinkommen in den vergangenen drei Jahren und das Vermögen der Bewerber, welches den Grundstückswert nicht übersteigen darf, eine Rolle. Die Bewerber dürfen auch keine bebaubaren Grundstücke in der Gemeinde besitzen und nicht bereits Grundstücke im Einheimischenmodell erworben haben.

Hinzu kommt eine Art soziales Punktesystem. Familien etwa erhalten für jedes Kind, aber auch für behinderte oder pflegebedürftige Familienmitglieder, Punkte. Sollten Bewerber gleich viele Punkte haben, soll der Hohenlindener die Bauparzelle erhalten, der länger in der Gemeinde lebt. Über die Vergabe der Grundstücke soll der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung bestimmen.

© SZ vom 03.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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