Grundstücks-Rodung:Verdacht auf Baumfrevel

In der Poinger Schulstraße wurde eventuell zu viel gefällt

Bei der Rodung eines Grundstückes in der Schulstraße ist möglicherweise nicht alles mit rechten Dingen zugegangen. Die Gemeinde prüft derzeit, ob sie gegen den Eigentümer ein Bußgeldverfahren einleitet, derzeit laufen "entsprechende Beweissicherungen und Informationserhebungen", wie es aus der Verwaltung heißt.

Bereits in der vergangenen Woche hatten sich Bürgerinnen und Bürger bei Gemeinde Poing, der Polizeiinspektion Poing und bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ebersberg gemeldet. Sie berichteten, dass auf dem Grundstück in der Schulstraße Baumfällungen stattfanden. Auf dem Grundstück ist ein Neubau von Wohnhäusern und einer Tiefgarage geplant, wie bereits in der Novembersitzung des Gemeinderates vorgestellt wurde. Ein Vorbescheid des Landratsamtes Ebersberg für das Vorhaben liegt vor.

Aber damit nicht unbedingt für die Baumfällungen: Nach Feststellungen vor Ort wurden dabei auch zwei Bäume gefällt, die aufgrund ihres Stammumfangs grundsätzlich der Genehmigungspflicht nach der gemeindlichen Baumschutzverordnung unterliegen könnten. Von dieser Genehmigungspflicht bestehen allerdings Ausnahmen: So sind Nadelbäume oder Obstbäume von der Baumschutzverordnung ausgenommen.

Für weitere Baumfällungen wurde am 13. Februar ein Antrag bei der Gemeinde Poing gestellt. Dieser befindet sich noch in der Prüfung der Verwaltung.

© SZ vom 20.02.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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