Geringe Beute, hoher Schaden:Aus der Haft in die Haft

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Amtsgericht verurteilt 37-Jährigen für Einbruch in Poinger Schule

Von Clara Lipkowski, Ebersberg

Das Vorstrafenregister des 37-jährigen Angeklagten ist lang. Zehn Mal war er bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten, bevor er nun vor dem Amtsgericht erschien. Schwarzfahren, Diebstahl und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz lauteten die Vergehen. Der Vorwurf diesmal: Er soll mit mindestens einem Mittäter in die Grund- und Mittelschule in Poing eingebrochen sein, dort gewütet und Geld gestohlen und dann in einer Containeranlage auf dem Schulgelände randaliert haben.

Zwar war die Beute der Aktion an einem Juniwochenende 2017 eher klein, 890 Euro fehlten später in diversen Klassenkassen, außerdem DVDs und Parfum. Der gesamte Sachschaden allerdings lag mit 12 000 Euro deutlich höher. Da sich die Täter auch mit Hebelwerkzeugen Zutritt zu Räumen verschafft und Gegenstände von öffentlichem Nutzen gestohlen hatten, beschäftigte sich Richterin Vera Hörauf mit einem Fall von besonders schwerem Diebstahl.

An die Tat erinnern könne er sich nicht, sagte der gebürtige Bad Aiblinger mit leiser Stimme vor Gericht, "das war eine turbulente Zeit". Er habe unter Drogen gestanden, damals viel Verschiedenes genommen, Speed, Kokain, Schmerzmittel. Jetzt sei er seit einem halben Jahr "clean" - bis auf den Alkohol, den er manchmal trinke und das Cannabis, das er manchmal rauche.

Der 37-Jährige war an diesem Tag direkt aus der Haft gekommen. Dort sitzt der frühere Hilfsarbeiter Tagessätze aus einer früheren Verurteilung ab, die er nicht zahlen konnte. Und dorthin ging er auch nach dem Urteil in Ebersberg wieder zurück. Ein Jahr und drei Monate Gefängnis lautete seine Strafe, die erbeuteten 890 Euro muss er zurückzahlen.

Letztlich zum Verhängnis wurde für den Mann, dass man seine DNA auf einer zerstörten Jalousie in der Schule fand. Wie er sich erkläre, dass sie an den Tatort komme, fragte Richterin Hörauf. Das könne er nicht, sagt er, er könne sich auch nicht vorstellen, dort gewesen zu sein. Dagegen sprach jedoch laut einem Polizisten, der als Zeuge geladen war, dass sein Handy zur Tatzeit in einer Funkzelle nahe der Schule geortet wurde.

Was die Richterin während der etwa einstündigen Verhandlung sichtlich ratlos machte, war die Lethargie des Angeklagten. Er saß mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank, schaute oft auf seine Hände in seinem Schoß. Wenn er antwortete, dann nur das Nötigste und kaum hörbar. Das Urteil nahm er ohne große Regung auf. "Sie lassen alles über sich ergehen", sagte die Richterin, sie wünsche sich aber mehr Eigeninitiative. "Ist es, weil Sie keinen Bock haben? Oder ist das Ihre Persönlichkeit? Oder der Einfluss von Betäubungsmitteln?" Er habe sich schon in der Haft um eine Therapie bemühen können, aber nichts dergleichen unternommen, meinte die Richterin. Eine gute Sozialprognose könne sie ihm deswegen nicht bescheinigen. Die Gefängnis- und Geldstrafe sei ihm hoffentlich ein "Denkzettel".

© SZ vom 02.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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