Gefahr aus dem Rohr:Zu wenige Trinkwasserkontrollen

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Gesundheitsamt erinnert Besitzer öffentlicher und gewerblicher Gebäude an ihre Pflicht zu Testberichten

Sophie Rohrmeier

- Keime im Wasser können der Gesundheit schaden. Um etwa Infektionen mit den gefährlichen Legionellen vorzubeugen, müssen seit 2011 alle, die ein Gebäude öffentlich oder gewerblich nutzen und eine große Trinkwasseranlage haben, dem Gesundheitsamt jährlich einen Untersuchungsbericht vorlegen. Im Landkreis liegen allerdings erst 87 Berichte vor - bei einem Gebäudebestand von mehreren Tausend. Im Gesundheitsamt spricht man von einer "erschreckend" geringen Zahl der Untersuchungen. Besonders Gemeinden und andere Träger öffentlicher Einrichtungen sind jetzt unter Zugzwang.

Nur drei von den 21 Gemeinden im Landkreis haben bisher dem Gesundheitsamt in Ebersberg Untersuchungsberichte vorgelegt. Sie haben sieben von den insgesamt 87 Nachweisen eingereicht, die die Behörde bisher erreicht haben. "Das ist verdammt wenig", sagt Hermann Büchner, Leiter des Gesundheitsamts für den Landkreis. Er schätzt, dass die Gesamtzahl nur etwa zwei Prozent aller öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäude ausmacht, deren Wasser bis zum 31. Dezember 2012 zu prüfen wäre.

Die Untersuchungspflicht ist in Paragraf 25 der neuen Trinkwasserverordnung verankert, die am 1. November 2011 in Kraft getreten ist. Verstößt der Hausbesitzer dagegen, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit. "Das Gesundheitsamt Ebersberg wird in jedem dieser Fälle ein Bußgeldverfahren einleiten", so Büchner. Es droht nun also ein Konflikt zwischen dem Gesundheitsamt und den Gebäudeeigentümern. Diese müssten allerdings nur zahlen, falls sie nicht begründen können, warum sie keine Prüfung veranlasst haben.

Die Regelung gilt für jedes Gebäude, das folgende drei Bedingungen erfüllt: Es wird öffentlich oder gewerblich genutzt, hat eine Dusche oder eine andere Einrichtung, die Wassernebel verursacht und eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung. Das heißt, es ist ein Kessel mit mehr als 400 Liter Inhalt vorhanden oder das Rohrvolumen zwischen Trinkwassererwärmung und Abgabestelle fasst mehr als drei Liter. Ausgenommen sind lediglich Ein- und Zwei-Familienhäuser.

Der Grund für die unzureichende Erfüllung der Verordnung ist laut Hermann Büchner vor allem, dass Eigentümer sowohl von öffentlichen als auch von gewerblichen Einrichtungen aufgrund falscher Berichterstattung davon ausgegangen seien, sie müssten erst Ende 2013 entsprechende Berichte vorlegen. Büchner hat deshalb kürzlich alle Bürgermeister des Landkreises auf die baldige Frist hingewiesen - vor allem darauf, dass eine geplante Verlängerung der Frist nur für gewerbliche Nutzung, nicht aber für Gebäude in öffentlicher Hand gilt. Einen weiteren Grund für die verspäteten Berichte sieht Büchner in zu geringer Laborkapazität. So hätten manche Gemeinden nach eigenen Angaben bereits Laboraufträge vergeben, es fehlten nur noch die Ergebnisse.

Tatsächlich Berichte eingereicht haben bislang lediglich Poing, Vaterstetten und Zorneding, wenn auch nicht immer vollständig. In Zorneding wurden in den Duschräumen der kleinen Turnhalle Legionellen festgestellt. Deshalb habe die Verwaltung die Räume umgehend gesperrt, teilte Bürgermeister Piet Mayr (CSU) am vergangenen Donnerstag mit. In Vaterstetten seien die Untersuchungen "sehr weit", so Bauamtsleiterin Brigitte Littke. "Bis Ende 2012 werden wir fertig sein." Der Rest der Gemeinden hat ebenso wie der überwiegende Teil der gewerblichen Hausbesitzer noch nichts beim Gesundheitsamt eingereicht. Anzings Bürgermeister Franz Finauer (UBA) etwa sagt: "Wir haben vor einem Jahr von der neuen Verordnung erfahren, dann haben wir uns erkundigt." Die Untersuchungen würden bald veranlasst, so Finauer. Den Grund für die Verspätung kann er allerdings nicht angeben.

© SZ vom 15.11.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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