Forstinning:Pech mit Glücksbringer

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Ein Schornsteinfeger reinigt auf Anordnung des Landratsamts einen Kamin - und dabei entsteht ein hoher Sachschaden. Nun klagte der Hausbesitzer gegen das Land Bayern. Ohne Erfolg.

Andreas Salch

Gemeinhin stehen Schornsteinfeger ja in dem Ruf, Glücksbringer zu sein. Doch im Fall eines Kirchenmalers aus Forstinning kann davon nun wirklich keine Rede sein. Ihm und seiner Familie bescherte einer der vermeintlichen Glücksbringer nicht nur Verdruss und ein völlig verrußtes Haus, sondern obendrein auch noch einen nervenaufreibenden Rechtsstreit, der jetzt vor dem Landgericht München II in die zweite Runde ging.

Bei Kaminkehrarbeiten wurde in Forstinning ein Schornstein beschädigt und ein Wohnhaus verrußt. Doch der Eigentümer muss selbst für den Schaden aufkommen. Das Foto zeigt einen Schornsteinfegermeister in Kirchhofen. (Foto: ag.ap)

Der Reihe nach: Mitte Februar 2005 hatte der für den Kehrbezirk Poing zuständige Bezirkskaminkehrermeister Georg Sedlmeier kraft seines Amtes angeordnet, dass der Kamin im Haus des Kirchenmalers in Forstinning "ausgebrannt" werden müsse, weil an den Innenwänden des Rauchfangs Pechablagerungen entstanden waren. Nachdem sich der Kaminkehrermeister ans Werk gemacht hatte, gerieten die Pechablagerungen jedoch in Brand. Wegen der enormen Hitze, die beim Ausbrennen entsteht und des Fehlens einer so genannten Dehnfuge riss das Mauerwerk des Kamins und das einer angrenzenden Wand. Das brennende Pech verrußte das gesamte Anwesen des Kirchenmalers - Glück sieht anders aus.

Zunächst schien es so, als würde der Schaden schnell beglichen. Da Kaminkehrer staatliche Aufgaben wahrnehmen, hatte das Landratsamt Ebersberg dem Kirchenmaler zugesichert, dass es die Schuld für das Malheur übernehmen werde und gewährte eine Anzahlung in Höhe von 5000 Euro für die Reparatur. Doch das hätte die Behörde gar nicht tun dürfen, erklärte jetzt der Richter der 11. Zivilkammer am Landgericht München II. Weil der Bezirkskaminkehrermeister den Kamin im Auftrag des Landratsamtes ausgebrannt hatte, verklagte der Kirchenmaler den Freistaat Bayern. Rund 25.000 Euro kostete den Forstinninger die Sanierung seines Kamins und der Hauswand. Dafür hatte er einen Kredit aufnehmen müssen.

Doch wie es aussieht, wird er allein auf seinem Schuldenberg sitzen bleiben. Denn aus der gewährten Anzahlung des Landratsamtes Ebersberg ergäben sich keinerlei Ansprüche für den Kläger, stellte das Landgericht München II fest. Außerdem gebe es auch keinen Hinweise darauf, dass eine andere Methode als das Ausbrennen hätte angewendet werden müssen, meinte der Richter der 11. Zivilkammer und fügte hinzu, dass der Kläger unzulässigerweise einen Holzheizkessel an seinem Kamin angeschlossen habe. Nach dessen Einbau war es zu den Pechablagerungen gekommen.

Pikanterweise soll aber ausgerechnet Bezirkskaminkehrermeister Georg Sedlmeier grünes Licht für den Anschluss jenes Holzheizkessels gegeben haben - behauptete der Kirchenmaler. Kaminkehrermeister Georg Sedlmeier streitet dies ab. Er habe nichts davon gewusst, beteuerte er bei seiner Zeugenaussage. Am Ende urteilte das Gericht: Die Klage des Kirchenmalers sei "unbegründet".

© SZ vom 09.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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