Ebersberger Stadtrat:Aufs falsche Pferd gesetzt

Wettbüro darf nicht in Ebersberg eröffnen

Die Kreisstadt muss auch weiterhin ohne Wettbüro auskommen, so hat es nun der Technische Ausschuss ohne Gegenstimme entschieden. Beantragt war ein Laden für Sportwetten, wo die Besucher auch entsprechende Live-Übertragungen hätten ansehen und - allerdings nur alkoholfreie - Getränke kaufen können. Laut Bauamt sei das Vorhaben aber gleich in mehreren Punkten nicht genehmigungsfähig. So gilt für den Standort an der Ulrichstraße zwar kein Bebauungsplan, allerdings ist die Umgebung als "Mischgebiet" klassifiziert. Dort sind Vergnügungsstätten - als solche gälte das Etablissement wegen der Sportübertragungen und des Ausschanks - nicht zulässig. Entscheidend sei hier die "Aufenthaltsfunktion", erläuterte Bauamtsleiter Christian Stöhr, ein Lotto-Toto-Kiosk wäre vermutlich zulässig. Das Alte Kino in unmittelbarer Nachbarschaft sei übrigens kein Bezugsfall, da dieses eine Kultureinrichtung und keine Vergnügungsstätte sei. Ebenfalls gegen das Wettbüro spreche, dass es ansonsten nur wenig gewerbliche Nutzung in dem Bereich gebe, und sich diese vor allem auf die Erdgeschosse beschränke. "Und wenn das nicht reicht, werden wir eine Veränderungssperre erlassen", kündigte Bürgermeister Walter Brilmayer an.

© SZ vom 11.10.2019 / wkb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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