Bruck:Weiter Streit ums Brucker Windrad

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Vogelschutzbund will Genehmigung anfechten

Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) will die Gerichtsentscheidungen zum Windrad in der Nähe des Weilers Hamberg in der Gemeinde Bruck nicht akzeptieren. Der Verband habe gegen zwei Entscheidungen Rechtsmittel eingelegt, erklärte Anwalt Bernd Söhnlein auf Anfrage. Das Verwaltungsgericht in München hatte Mitte Oktober in zwei Verfahren gegen den Landesbund entschieden. Zum einen hatte das Gericht einen Eilantrag des Landesbunds gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgewiesen, mit der Begründung, hier stehe der Naturschutzorganisation kein Klagerecht zu. Gegen diese Entscheidung hat der Landesbund laut Söhnlein Beschwerde eingelegt. Auch eine zweite, reguläre Klage wurde inzwischen abgewiesen; hier hat die Organisation einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Sollte er damit Erfolg haben, müsste sich in nächster Instanz der Verwaltungsgerichtshof mit dem Thema beschäftigen. Das Windrad wird derzeit allerdings ohnehin bereits errichtet, es soll noch in diesem Jahr ans Netz gehen.

Nach Einschätzung des Rechtsanwalts ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass die Verbandsklage in diesem Fall unzulässig ist, falsch. In anderen, ähnlich gelagerten Fällen sei eine Klagemöglichkeit über das Europarecht den Naturschutzverbänden durchaus zugestanden worden, so Söhnlein. Was die zweite Klage betreffe, so sei das Urteil "inhaltlich fehlerhaft". Das Gericht habe eine Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot für den Baumfalken erteilt. Dies sei aber nur möglich, wenn ein "zwingendes überwiegendes öffentliches Interesse", so die sperrige juristische Formulierung, dafür vorhanden sei. Ein solches Interesse wäre zum Beispiel vorhanden, wenn ein guter Stromertrag nachgewiesen würde. Dies ist nach Einschätzung Söhnleins aber gerade nicht geschehen. Die bei Berechnungen angenommene Windgeschwindigkeit sei nicht repräsentativ für den gewählten Standort. Man habe hier weder eine Windmessung veranlasst, noch die Waldrandlage berücksichtigt, sondern einfach Vergleichsstandorte in der weiteren Umgebung herangezogen.

© SZ vom 04.11.2016 / moo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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