Brucker Windrad:Entscheidung steht an

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Darf das umstrittene Brucker Windrad gebaut werden? Am 17. April will das Landratsamt seine Entscheidung verkünden. Sicher ist schon jetzt: Geklagt wird in jedem Fall.

Von Barbara Mooser, Bruck

Es ist eine Entscheidung, die seit vielen Monaten mit Spannung erwartet wird. Am 17. April wollen die Verantwortlichen im Ebersberger Landratsamt bekannt geben, ob sie den Bau eines Windrads nahe Bruck genehmigen. Alle Betroffenen - die Antragsteller wie die Bürger, die gegen die Anlage sind - sollen bei einem persönlichen Termin über die Entscheidung informiert werden. Dass indes bei diesem Thema damit der Schlusspunkt gesetzt ist, damit rechnet niemand. Auch Landrat Robert Niedergesäß (CSU) hatte bereits vor langer Zeit die Überzeugung geäußert, dass diese Angelegenheit wohl vor Gericht entschieden werde. Der Landesbund für Vogelschutz hat bereits angekündigt, für den Fall einer Genehmigung des Projekts rechtliche Schritte zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten.

Das Windrad, das nahe des Weilers Hamberg bei Bruck geplant ist, wäre die erste größere Anlage im Landkreis. Sie wäre auch die einzige, bei der die neue 10-H-Regelung nicht berücksichtigt werden müsste, weil die Planung zum Zeitpunkt der neuen Gesetzgebung schon zu weit fortgeschritten war - immerhin ging der Antrag vor mehr als drei Jahren im Ebersberger Landratsamt ein. Tatsächlich liegt der Standort weit weniger als das Zehnfache der Windrad-Höhe von der nächsten Siedlung entfernt: Nur etwa 400 Meter beträgt der Abstand, das ist eines seiner Probleme.

Als noch schwieriger hat sich in der Vergangenheit aber die Abwägung herausgestellt, ob Naturschutzbelange dem Vorhaben entgegen stehen. Mehrere Gutachten gab es dazu, unter anderem hatten Fachleute festgestellt, dass Baumfalken und Rote Milane in der Gegend rund um den geplanten Windradstandort jagen. Bei der Beurteilung der Lage hat das Landratsamt auch die Höhere Naturschutzbehörde in der Regierung von Oberbayern einbezogen. Das wiederum hat Unterstützung beim Landesamt für Umwelt (LfU) gesucht. Die Gutachten beider Behörden sind nun da - eine Entscheidung muss letztlich das Landratsamt als Genehmigungsbehörde fällen.

Das ist nicht zuletzt deshalb schwierig, weil offenbar die Höhere Naturschutzbehörde und das Landesamt für Umwelt zu unterschiedlichen Einschätzungen der Lage in Bruck gekommen sind. Während die Höhere Naturschutzbehörde urteilt, dass vor allem die Bestände des seltenen Rotmilans durch das Projekt leiden könnten und es aus diesem Grund nicht genehmigungsfähig sei, wäre nach Einschätzung der Fachleute des Landesamtes für Umwelt eine Ausnahmegenehmigung für das Vorhaben möglich. Die Gegner des Windradprojekts haben bereits deutlich gemacht, dass sie dieses Urteil des Landesamts für Umwelt nicht nachvollziehen können. Sie appellieren nun erneut an den Landrat, das Projekt nicht zu genehmigen.

© SZ vom 08.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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