Beim abendlichen Kontrollgang:Schläge und Beleidigungen

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Hausmeister gerät mit betrunkenen Jugendlichen aneinander

Von Korbinian Eisenberger, Ebersberg

Das City-Center in Poing ist ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche, am Nachmittag sitzen sie dort grüppchenweise zusammen, rauchen, trinken Bier. Um 20 Uhr sperrt der Hausmeister das City-Center dann zu, vorher kontrolliert er mit seiner Frau die Toiletten, damit niemand über Nacht drinnen bleibt. Auch am 8. Juli 2015 machte der Erdinger seinen abendlichen Kontrollgang. Als er dort zwei junge Männer antraf, bat er sie zu gehen. Doch dabei kam es zum Eklat: Erst beschimpften die Jugendlichen den 48-Jährigen, ehe ihm der Ältere ins Gesicht und in die Magengrube schlug. Mehr als ein halbes Jahr danach fand der Fall nun seine Fortsetzung in einem Strafprozess vor dem Ebersberger Amtsgericht.

Angeklagt waren ein 19-Jähriger, ein 17-Jähriger und dessen Freundin, ebenfalls 17, alle drei aus dem nördlichen Landkreis. In der Verhandlung sah es Richter Dieter Kaltbeitzer als erwiesen, dass das Trio die Tat entsprechend der Anklage begangen haben musste. Die beiden 17-Jährigen wurden wegen Beleidigung zu zwei Tagen Sozialdienst verurteilt, das Mädchen erhielt zudem eine halbjährige Betreuungsweisung. Den 19-Jährigen erwartet hingegen Jugendarrest und eine einjährige Betreuungsweisung. Richter Kaltbeitzer hatte keinen Zweifel daran, dass er den Hausmeister geschlagen und beleidigt hatte.

Was war genau passiert? Wie sonst auch, saßen die drei zusammen und tranken Bier. Kurz vor acht huschten die zwei jungen Männer noch auf die Toilette. Dabei entdeckte sie der Hausmeister. "Das war kein Problem, die beiden hätten noch aufs Klo gehen können", gab der Erdinger an. Nachdem er sie darauf hingewiesen habe, dass er gleich abschließen müsse, seien sie aber aggressiv geworden und hätten ihn als "Hurensohn" beschimpft. Der 17-Jährige räumte dies im Verfahren ein. Die Jugendlichen, das bestätigte die Ehefrau des Hausmeisters, die als Zeugin geladen war, seien alkoholisiert gewesen. Vor der Toilette kam es schließlich vor ihren Augen zu den Schlägen, ehe ihre Ehemann die Polizei anrief. Damit war die Szene aber noch nicht vorbei. Der 19-Jährige sei jetzt immer aggressiver geworden, berichtete der Hausmeister. Sein Kumpel habe ihn zurückhalten wollen, worauf dessen Freundin wiederum den 19-Jährigen angestachelt habe. Die 17-Jährige bestritt dies, der Richter glaubte aber dem Hausmeister. Es gebe keinen Grund, an den Angaben des Mannes zu zweifeln, hieß es in der Urteilsbegründung. Schließlich sei die Polizei gekommen und habe die Jugendlichen aufgegriffen.

Dem 17-Jährigen hielt Richter Kaltbeitzer zugute, dass er deeskalierend gewirkt habe, sich in einer festen Ausbildung befindet und eine Alkoholabstinenz absolviert. Seine Strafe fiel trotz mehrerer polizeilicher Einträge am geringsten aus. Anders bei seinem Freund, der ebenfalls nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde: Wegen Beleidigung, Körperverletzung und Schwarzfahrens (er wurde siebenmal erwischt) summierte sich seine Strafe ohnehin, dazu kam, dass sich der 19-jährige weder geständig noch einsichtig gezeigt habe, argumentierte der Richter.

In einem Zivilprozess könnte jetzt noch über die Höhe des Schmerzensgeldes verhandelt werden. Laut Arztbericht litt der Erdinger fast fünf Tage lang an Schmerzen und Beschwerden mit der Verdauung. Einige Tage zuvor war er in der Bauchgegend operiert worden. Dennoch, so der Erdinger, hätte er auf eine Anzeige verzichtet. "Wenn sich die drei bei mir entschuldigt hätten."

© SZ vom 15.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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