Bauvorhaben in Poing:Im Westen was Neues

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Die Regierung von Oberbayern bewilligt Fördergeld in Höhe von 4,1 Millionen Euro für Mietwohnungen in Poing

Die Südhausbau GmbH will in der Bergfeldstraße in Poing einen Neubau mit 33 Mietwohnungen errichten. Dazu hat die Regierung von Oberbayern eine staatliche Förderung in Höhe von 4,1 Millionen Euro bewilligt. Davon werden 659 900 Euro als Zuschüsse, der Rest als zinsgünstige Förderdarlehen ausbezahlt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf etwa 9,7 Millionen Euro. Dies teilte die Regierung von Oberbayern nun mit.

Die Wohnungen befinden sich in einem langen Gebäuderiegel entlang des westlichen Erschließungsrings am Rande des Neubaugebiets. Der gesamte Gebäudekomplex ist in drei Teile gegliedert, die über einen gemeinsamen Aufzug und Laubengänge erreichbar sind. Mit dem Projekt sollen Ein-, Zwei-, Drei- und Vier-Zimmer-Wohnungen für Familien, Alleinerziehende, ältere Personen und Menschen mit Behinderung sowie für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Im südlichen Kopfteil des Gebäudes wird auf drei Geschossen zusätzlich eine Kindertagesstätte eingerichtet.

Im Jahr 2017 stehen der Regierung von Oberbayern eigenen Angaben zufolge etwa 126 Millionen Euro für Soziale Wohnraumförderung aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Die Regierung von Oberbayern ist die Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Mitarbeiter in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und gibt Fortbildungen.

Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Bayerische Wohnungsbauprogramm des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr fördert eigenen Angaben zufolge vor allem Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen und Wohnungslose. Die Förderung solle in erster Linie einkommensschwächeren Familien helfen, eine angemessene Wohnung zu bekommen oder sich den Wunsch vom Eigenheim oder von einer Eigentumswohnung zu erfüllen.

Die Fördermittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm sollen Investitionen anstoßen, von denen Impulse auf die mittelständische Bauwirtschaft und das heimische Handwerk ausgehen, heißt es. Vorrang bei der Förderung haben Maßnahmen, die kein neues Bauland beanspruchen, sondern auf innerörtlichen Brachflächen errichtet werden oder die vorhandene Bausubstanz nutzen. Weitere Infos zum Wohnungsbauprogramm sind unter www.wohnen.bayern.de zu finden.

© SZ vom 05.01.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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