Der Ausbau der Bahnlinie München-Mühldorf, die auch durch den Norden des Landkreises Ebersberg führt, soll schneller vorankommen. Seit mittlerweile 35 Jahren steht der Ausbau im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans, neue Regelungen für das Genehmigungsverfahren sollen das Projekt nun beschleunigen. Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz beschlossen, wonach bei der Ausbaustrecke (ABS 38) sowie 13 weiteren Verkehrsprojekten künftig nicht mehr das Eisenbahnbundesamt den Planfeststellungsbeschluss erlassen wird. Stattdessen wird der Aus- und Neubau vom Bundestag per Gesetz beschlossen. Die beabsichtigte Konsequenz ist, dass so die Möglichkeiten von Klagen vor einem Verwaltungsgericht deutlich eingeschränkt werden.
Ein zweites am Freitag beschlossenes Gesetz betrifft das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Bislang mussten Kommunen ein Drittel der Kosten tragen, wenn Bahnübergänge, Unter- oder Überführungen neu gebaut wurden. In Zukunft sind die Kommunen von der Zuzahlung vollständig befreit.
Dass Infrastrukturvorhaben durch ein Bundesgesetz genehmigt werden ist nicht wirklich neu. Bereits Anfang der 1990er Jahre hatte es entsprechende Maßnahmengesetze für die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit gegeben. Letztlich wurden jedoch nur zwei Teilprojekte - die Autobahnumgehungen von Stendal und Wismar - auf dieses Weise genehmigt. Danach ließ das Bundesverkehrsministerium wieder die Finger davon und man kehrte zurück zu den bekannten Planfeststellungsverfahren. Nun will man es noch einmal probieren und die Sache im Landkreis Erding einem Realtest unterziehen. In der Liste des neu aufgelegten Beschleunigungsgesetzes wird der "Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing" an allererster Stelle genannt.
Im Bundesverkehrsministerium gibt man sich optimistisch, als positiven Effekt - neben der Beschleunigung - erwartet man auch, dass "die Akzeptanz für die Verkehrsprojekte steigt, da sie vom höchsten demokratisch legitimierten Gesetzgeber beschlossen werden". Naturgemäß anders sieht man das bei Umweltschutzverbänden. So hatte Kai Niebert, der Präsident des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring, bereits im Herbst den ersten Entwurf des Gesetzes als Verstoß gegen die Gewaltenteilung und "in der vorliegenden Form indiskutabel und grob rechtswidrig" bezeichnet.