Aus dem Amtsgericht:Motorradfahrer mit Waffe bedroht

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57-Jähriger wird zu Geldstrafe verurteilt

Von Amelie Hörger, Ebersberg

"Ich gehe sonst allen Konflikten aus dem Weg", beteuert der Mann im schwarzen Anzug. An einem sommerlichen Tag im August 2017 entglitt dem 57-Jährigen aber anscheinend sein sonst so ruhiges Gemüt. Er bedrohte einen Motorradfahrer mit einer Gaspistole, weshalb er sich nun vor dem Ebersberger Amtsgericht dafür verantworten musste.

An der Kreuzung zwischen Grasbrunn, Möschenfeld und Harthausen war es zum Streit zwischen dem Angeklagten, der mit dem Auto unterwegs war, und einem Motorradfahrer gekommen. Die Aussagen der beiden gehen auseinander, wer wem am Ende die Vorfahrt genommen hat. Die Gemüter waren aber so erhitzt, dass es nicht bei dieser einen Begegnung bleiben sollte.

Unstrittig ist, dass der Angeklagte den Motorradfahrer nach dem kurzen Aufeinandertreffen hinter sich ließ und weiter bis zur Ampel an der Wasserburger Landstraße fuhr. Dort überholte ihn wiederum der 43-jährige Zeuge mit seiner Freundin auf dem Rücksitz des Motorrads und, das räumte er vor Gericht ein, beschimpfte den Autofahrer. Dies war für den 57-Jährigen offenbar zuviel. Er wechselte während der Rotphase der Ampel auf die Gegenfahrbahn, um bis zu dem wartenden Motorrad aufzuschließen.

Der Angeklagte fühlte sich von dem Motorradfahrer bedroht

Vor Gericht gibt der Angeklagte zu Protokoll, sich bei der anschließenden Konfrontation bedroht gefühlt zu haben. Immer wieder erhebt sich der 57-Jährige, um zu demonstrieren, wie der Motorradfahrer angedeutet habe, ihn aus dem Wagen zu zerren. "Warum haben Sie dann nicht die Fenster zugemacht und die Türen verriegelt?", wirft Richterin Vera Hörauf ein.

Der Angeklagte zeigt sich reumütig und betont, dass dies sicherlich die beste Lösung gewesen wäre. Keine Lösung war jedoch, was folgte. Auf die Frage des Motorradfahrers, ob er ein Problem hätte, griff der Mann unter den Fahrersitz, holte eine Schreckschusspistole hervor und zielte auf sein Gegenüber. Die Waffe, so erklärte der Angeklagte, habe sich seine Frau beschafft, nachdem sie ihrerseits einmal von einem Autofahrer bedroht worden sei. Seitdem läge die Pistole im Auto, er kenne sich mit Waffen aber eigentlich gar nicht aus, so der Angeklagte.

Dass die Situation nicht weiter eskalierte, war wohl nur der Ampel zu verdanken, die auf Grün schaltete. Denn der Motorradfahrer hatte beim Blick in den Pistolenlauf "Schieß!" gebrüllt, dadurch will der Angeklagte in Panik geraten sein. "Ich wollte gar nicht schießen, ich wollte nur Sicherheit", sagt er. Die Schreckschusspistole wird der Angeklagte nicht mehr wieder sehen, sie wurde einbehalten. Sonst kommt der Autofahrer glimpflich davon, das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf einen Tagessatz in Höhe von 120 Euro kam Richterin Vera Hörauf aber nicht nach. Sie legte einen Tagessatz von 40 Euro zugrunde - auch, weil der Mann zwar gut verdiene, aber zwei studierende Kinder zu versorgen habe. Darüber hinaus habe sich der Mann bislang nichts zuschulden kommen lassen. Dennoch: "Ich möchte Sie hier nicht wiedersehen", mahnt die Richterin zum Abschluss.

Während der 57-Jährige durchaus zufrieden den Gerichtssaal verlässt, ist dem Motorradfahrer und seiner Freundin die Enttäuschung ins Gesicht geschrieben. 2000Euro Strafe scheinen ihnen für den Schreck nicht genug.

© SZ vom 06.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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