Amtsgericht:Schonfrist für Opferstockdieb

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Verfahren gegen 33-Jährigen wird eingestellt

Das siebte Gebote lautet "Du sollst nicht stehlen", und wer dann sogar noch Geld aus einem Spendenkästchen in einer Kirche klaut, kann wohl kaum auf die Gnade Gottes oder eines Gerichts hoffen. Dennoch ist der mutmaßliche Baldhamer Opferstockdieb, der im vergangenen September eine Spendenbox in der Petrikirche aufgebrochen haben soll, vorerst einem Urteil entgangen. Das Verfahren vor dem Ebersberger Amtsgericht wurde eingestellt - allerdings vor allem deshalb, weil sich der Mann ohnehin bald in München wegen schwerwiegenderer Delikte vor Gericht verantworten muss.

Wegen besonders schweren Diebstahls war der 33-Jährige vor dem Ebersberger Amtsgericht angeklagt. Als die Pfarrerstochter vor einem Jahr die aufgebrochene Box, in der eigentlich Geld für Orgelpfeifen gesammelt wurde, auf der Kirchentoilette gefunden hatte, lag daneben ein Hammer als vermutliches Tatwerkzeug. Aufgrund eines Zettels, auf welchem um eine Spendenquittung gebeten wurde, gingen die Behörden von einem Beuteschaden von mindestens 30 Euro aus. Wie viel Geld genau sich in dem Kästchen befunden hat, weiß wohl nur der Dieb selbst.

Der Angeklagte machte jedoch keine Angaben zum Fall. Eine DNA-Spur an dem Spendenkästchen hatte im Laufe der Ermittlungen eindeutig auf den Mann hingewiesen, der nun zur Verhandlung in Jogginghose und Sandalen erschien und offensichtlich einen ungeklärten Wohnstatus aufwies. Da jedoch auch in München noch mehrere Verfahren gegen den Mann laufen, unter anderem wegen Leistungserschleichung und Ladendiebstahl, beschloss das Gericht nach einem Rechtsgespräch mit Anwalt und Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig einzustellen. "Hier haben Sie noch mal Glück gehabt", erläuterte die Richterin zum Verhandlungsabschluss, "aber wenn Sie jetzt in München nicht verurteilt werden, dann sehen wir uns wieder vor Gericht." Als selbst die Zeugin, die seinerzeit für die Pfarrei die Anzeige erstattet hatte, danach dem Angeklagten händeschüttelnd alles Gute wünschte, dürfte dieser sich über so viel Barmherzigkeit gewundert haben. Zeichen von Reue zeigte er jedoch keine.

© SZ vom 11.09.2018 / JESC - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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