Am Münchner Landgericht:Lange Haft für Kindesmissbrauch

66-Jähriger muss acht Jahre und zehn Monate ins Gefängnis

Von Stephan Handel, München/Ebersberg

Zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zehn Monaten hat das Landgericht München II einen 66-Jährigen aus dem südlichen Landkreis verurteilt, der angeklagt war, die Tochter seiner früheren Lebensgefährtin über drei Jahre hinweg vielfach sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Der Mann gestand die Vorwürfe der Anklageschrift, so dass dem Mädchen, zu Beginn der Taten zehn Jahre alt, eine Aussage vor Gericht erspart blieb. Diesen Umstand wertete das Gericht im Urteil als strafmildernd - zu einem früheren Zeitpunkt hatte es angekündigt, eine Haftstrafe zwischen achteinhalb und neuneinhalb Jahren verhängen zu wollen.

Der Angeklagte war mit der Mutter des Mädchens drei Jahre lang liiert und hat mit ihr auch eine Tochter. Von ihrem späteren Lebensgefährten bekam die Frau fünf weitere Kinder, eines davon ist das jetzige Opfer. Der Angeklagte hatte angegeben, der Frau und ihrer Familie vor allem finanziell geholfen zu haben, die Kinder nannten ihn "Onkel". Er sagte in der Verhandlung, er habe in der U-Haft psychotherapeutische Hilfe gesucht, "weil ich selber verstehen möchte, warum das geschehen ist". In seinem Geständnis hatte er auch Taten zugegeben, die das Opfer nicht oder anders geschildert hatte - ein so genanntes "überschießendes Geständnis", das bei der Urteilsfindung besonders gewürdigt wird. Die Video-Aufzeichnung einer Befragung des Opfers wurde im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit betrachtet.

© SZ vom 10.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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