Ärger über Baumfällung:Alles nur Pappellapapp?

In Pöring wurden einige Jungpappeln gefällt - Vogelschützer wollen Strafanzeige stellen, die Behörden prüfen noch

Christoph Giesen

Zorneding - Rainer Förderreuther ist am Montag früh aufgestanden, er hat sich an den Computer gesetzt und eine E-Mail getippt. An die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt, Betreffzeile: "Baumfrevel am Pöringer Pappelhain". Um 8.45 Uhr klickt der Pensionär auf "Senden". Die Behörde soll so schnell wie möglich informiert werden, denn beim Spazierengehen mit dem Hund ist ihm am Sonntagmorgen etwas "Ungeheuerliches" aufgefallen. Er werde deshalb Strafanzeige stellen, im Auftrag des Landesbundes für Vogelschutz, kündigt Förderreuther an. "Am Samstag wurde am Pöringer Pappelhain großflächig gerodet", so Förderreuther. "Circa 2000 Quadratmeter und zwar der gesamte Wuchs unterhalb der Pappeln."

In Pöring ergibt sich ein anderes Bild: Einige kleinere Pappelstämme liegen auf dem Boden, geschichtet. Aber eine Rodung hat hier nicht stattgefunden. Rainer Förderreuther bleibt dennoch bei seiner Meinung: "Der Pappelhain ist eines der bedeutendsten Vogelgebiete im Landkreis und muss geschützt werden." Eine Vogelkartierung vor fünf Jahren habe ergeben, dass 32 Vogelarten im Pappelhain leben und brüten. "Darunter sind so seltene Arten wie der Gartenrotschwanz, der Grünspecht, der Gelbspötter oder Halsbandschnäpper", schreibt Förderreuther.

Auch die Gemeinde Zorneding informiert Förderreuther noch am Montagmorgen. "Ich habe es vom Bauamt erfahren", sagt Zornedings Bürgermeister Piet Mayr (CSU). "Vielleicht haben die Eigentümer aus Sicherheitsgründen ein wenig für Ordnung gesorgt, es war ja seit Jahren sehr verwildert", mutmaßt Mayr. "Aber genau beurteilen kann das nur die Untere Naturschutzbehörde, und deshalb haben wir das Landratsamt noch einmal separat informiert."

Bei der Naturschutzbehörde heißt es, man werde sich in den kommenden Tagen mit dem Fall beschäftigen. Bevor die Beamten den Pappelhain in Augenschein nehmen können, müssen sie aber zunächst die Eigentumsverhältnisse klären. Und die sind kompliziert, da das Gebiet vor Jahren parzelliert wurde. "Es gibt aber, soweit ich weiß, eine Eigentümergemeinschaft", sagt Bürgermeister Mayr. Sollte es die Gemeinschaft nicht geben, werden die Beamten über Flurkarten brüten müssen.

Abwarten will man auch beim Landesbund für Vogelschutz: "Wir werden erstmal auf das Urteil der Naturschutzbehörde warten", sagt der Kreisvorsitzende Richard Straub. "Erst wenn die Behörde sagt, dass die Baumfällaktion illegal ist, werden wir Strafanzeige stellen, sonst nicht." Vogelfreund Rainer Förderreuther sieht das anders: Für ihn steht fest, dass ein Gesetzesverstoß vorliegt. "Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen überhaupt keine Bäume, Hecken und Feldgehölze im Außenbereich entfernt werden", zitiert der Zornedinger die Vorschriften.

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