Änderung Stellplatzverordnung:Schöner parken

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In Grafing werden Fahrradabstellplätze bei Neubauten Pflicht

GrafingWer irgendwo ein Haus baut, wirft vorher einen Blick in die Stellplatzverordnung der Gemeinde. Sie regelt, wie viele Autostellplätze bei welcher Anzahl von Wohnungen auf dem Grundstück oder nicht weit davon geschaffen werden müssen. Der Grafinger Stadtrat hat diese Satzung jetzt um eine Vorgabe für Fahrradabstellplätze erweitert. Wer künftig ein Haus mit mindestens zwei Wohnungen baut, muss Abstellgelegenheiten nachweisen. Bislang ist das nur bei größeren öffentlichen Gebäuden mit regem Besucherverkehr tatsächlich verpflichtend, also etwa bei Supermärkten, Turnhallen oder der Bücherei.

Eine solche Verpflichtung werde dem immer stärkeren Trend hin zum Fahrrad gerecht, argumentierte die Grünen-Fraktion in ihrem Antrag. Wer wolle, dass die Grafinger anstatt das Auto zu nehmen, öfters aufs Fahrrad umstiegen, der müsse auch die notwendige Infrastruktur schaffen. "Und dazu gehört natürlich auch die Gelegenheit, sein Radl nah am Haus abzustellen", argumentierte Fraktionsvorsitzender Wolfgang Huber.

Den ursprünglichen Vorschlag, Abstellplätze für schlechthin alle Bauvorhaben vorzuschreiben, bewertete das Bauamt jedoch skeptisch. Die Satzung greife in Grundrechte ein. Da könne die Stadt nicht einfach pauschale Vorhaben machen, sprich: Grafing müsse die Verhältnismäßigkeit wahren. Dies wäre der Fall, würde die Stadt die verpflichtenden Fahrradabstellplätze an Dingen wie beispielsweise der Wohnfläche festmachen. Eine schlichte Erweiterung der KfZ-Stellplatzsatzung um eine Satzung für Fahrräder würde sich anbieten.

Der Stadtrat votierte schließlich mit zwei Gegenstimmen für den Vorschlag: Für kleine Häuser mit bis zu zwei Wohnungen ist auch weiterhin kein Nachweis nötig. Ab drei Wohnungen ist je 40 Quadratmetern Wohnfläche ein Fahrradstellplatz einzuplanen. Bei klassischen Büro- und Verwaltungsgebäuden einer pro 120 Quadratmetern Nutzfläche. Bei Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber sind ein Stellplatz pro 15 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung zu stellen.

© SZ vom 06.10.2016 / thri - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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