Diplomatie als Hobby:In fremden Diensten

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Rund 70 Länder lassen sich in München von einem Honorarkonsul vertreten, der sich ehrenamtlich um Wirtschaftsbeziehungen oder Visa kümmert

Fragen und Antworten von Marco Wedig

Von Angola bis Zypern - in München und im Umland der Stadt gibt es neun Honorargeneralkonsulate sowie mehr als 60 Honorarkonsulate. Einige Länder sind in der Stadt noch nicht vertreten, die Cookinseln zum Beispiel. Oder der Tschad. Posten als Honorarkonsuln wären also noch zu vergeben. Doch was für Aufgaben muss ein solcher Vertreter übernehmen? Die wichtigsten Fragen.

Was macht eigentlich ein Konsul?

Ein Konsul vertritt die Interessen der Einwohner seines Entsendestaates in Deutschland. Das unterscheidet ihn von einem Diplomaten, der die Interessen seiner Regierung gegenüber der Bundesregierung vertritt. Konsuln arbeiten eher verwaltend. Sie kümmern sich um Pass-, Visums- und Aufenthaltsangelegenheiten. Nebenbei pflegen sie die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu Deutschland.

Was unterscheidet einen Honorarkonsul von einem Berufskonsul?

Honorarkonsuln heißen so, weil sie eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben (lat. honor "Ehre"). Der Berufskonsul hingegen ist Beamter des Auswärtigen Dienstes. Nicht alle Staaten können es sich leisten, neben dem Berufskonsul in Berlin einen weiteren in Bayern zu beschäftigen. Deswegen vertrauen sie auf die Dienste von Honorarkonsuln. Diese vertreten den Entsendestaat in einem Konsularbezirk, der meistens ein Bundesland, manchmal auch mehrere umfasst. Wer sein Amt über mehrere Jahre führt, ohne sich etwas zu Schulden kommen zu lassen, kann zum Honorargeneralkonsul aufsteigen.

Wie wird man Honorarkonsul?

Wer Honorarkonsul werden will, fragt bei der Botschaft des entsprechenden Landes an. Wenn diese Bedarf sieht, aber ein Berufskonsulat für zu teuer erachtet, kann sie das deutsche Außenministerium bitten, ein Honorarkonsulat zuzulassen.

Welche Voraussetzungen sollte ein Honorarkonsul erfüllen?

Wer Honorarkonsul werden möchte, sollte die deutsche Staatsangehörigkeit oder die des Entsendestaates besitzen und nicht vorbestraft sein. Und es darf nicht um den finanziellen Vorteil gehen. Für die Zulassung sollten weder Geld noch Sachleistungen fließen. Auch sogenannte Gefälligkeitsbestellungen, zum Beispiel zur persönlichen Ehrung, sind ausgeschlossen. Laut Auswärtigem Amt sollte der Honorarkonsul "eine allgemein angesehene, wirtschaftlich unabhängige und möglichst selbständige Stellung mit engen Beziehungen zum Entsendestaat" haben. Darüber hinaus wird erwartet, dass er oder sie sich im jeweiligen Konsularbezirk auskennen, dort auch wohnen, und nicht schon Honorarkonsul eines anderen Staates sind. Älter als 65 sollten Honorarkonsuln nur in begründeten Ausnahmefällen sein.

Genießt ein Honorarkonsul Immunität?

Honorarkonsuln können im Hinblick auf ihre Amtshandlungen nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wer aber zum Beispiel geblitzt wird, bekommt ganz normal einen Strafzettel.

Bleibt man Honorarkonsul auf Lebenszeit?

Die Bundesrepublik beschränkt die Amtsdauer nicht - anders als manche Entsendestaaten. Das Auswärtige Amt kann allerdings die Zulassung entziehen, zum Beispiel wenn bekannt wird, dass der Honorarkonsul eine Straftat begangen hat.

© SZ vom 24.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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