Demo erlaubt:"Grundrechte zurückgeholt"

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Exakt zwölf Menschen protestieren am Freitag sitzend auf dem Marienplatz - mehr waren nicht erlaubt. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

ÖDP setzt sich vor Gericht gegen die Stadt durch

Von Stephan Handel

"Wir haben einen Teil der Grundrechte wieder zurückgeholt", sagt Thomas Prudlo mit Stolz in der Stimme. Der Stadtverbands-Vorsitzende der ÖDP hat gerade eine Viertelstunde Demo hinter sich, allerdings auch einen tagelangen Marathon durch Stadtverwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit - mit einem erfolgreichen Ende.

Er und seine Partei finden nämlich, dass die Corona-Auflagen die Demokratie in Gefahr brächten, weil Grundrechte eingeschränkt werden. Deshalb hatte die ÖDP am Dienstag beim KVR eine Demo angemeldet, Freitag, zwölf Uhr, Marienplatz, ein Dutzend Teilnehmer. Das KVR lehnte die Genehmigung erwartungsgemäß ab, wogegen die Partei in Person ihres Stadtrats Tobias Ruff den in einer Demokratie üblichen Weg eingeschlagen hat, nämlich den zur Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Das Gericht fand die Argumente der ÖDP bedenkenswert und gab in einer Eilentscheidung am Freitagvormittag der Stadt auf, ihren ersten Bescheid erneut zu prüfen, ob nämlich eine Genehmigung unter Auflagen nicht doch möglich sei. Das wollte sich nun wiederum die Stadt nicht gefallen lassen und legte Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Dort fand der 20. Senat es problematisch, wenn "gegen die Zulässigkeit (...) pauschale Bedenken geltend gemacht werden, die jeder Versammlung entgegengehalten werden müssten, ohne dabei die im konkreten Einzelfall maßgeblichen Umstände (...) zu berücksichtigen". So heißt es in der Begründung des Spruchs, mit dem die Beschwerde der Stadt zurückgewiesen wurde.

Und so fanden sich am Freitagmittag einige Leute auf dem Marienplatz ein, wobei die in kleiner Stärke angerückte Polizei peinlich genau darauf achtete, dass nicht mehr als zwölf Menschen an der Demonstration teilnahmen, also sich am Rand der Mariensäule auf den Boden setzten. Bevor's losging, waren es unzulässige 15, sodass drei wieder aufstehen mussten; sie stellten sich dann im erforderlichen Mindestabstand daneben. Die am Boden Sitzenden lasen sich und den Herumstehenden einige Artikel aus dem Grundgesetz vor, so die Artikel 8 (Versammlungsfreiheit), 11 (Freizügigkeit), 2 (Entfaltung der Persönlichkeit) sowie den Artikel 20, Absatz 4, der ein Widerstandsrecht allen Deutschen einräumt, wenn Gefahr besteht, dass jemand die Demokratie beseitigen möchte. Soweit kam's dann aber nicht, denn sie war ja zuvor schon gerettet worden.

© SZ vom 18.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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