Das Gewehr lag entsichert im Auto:Hund schießt auf Herrchen

Jäger muss nach dem Vorfall seine Waffe abgeben

Nachdem sein Hund auf ihn "geschossen" hat, ist ein Jäger sein Gewehr los. Das Verwaltungsgericht München wies am Dienstag die Klage des Mannes gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte ab. Hintergrund ist ein kurioser Vorfall aus dem November 2016 im Jagdrevier des Klägers in der Gemeinde Oßling in Sachsen, wo er eine Fischzucht betreibt. Damals soll der Hund des Mannes im Auto einen Schuss aus dem Jagdgewehr ausgelöst haben. Der Jäger, der sich gerade mit einer Passantin unterhielt, wurde am Arm verletzt. Das Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm, in dessen Zuständigkeitsgebiet der Mann wohnt, entzog ihm daraufhin die Waffenbesitzkarte, auch sein Jagdschein wurde nicht verlängert, denn Jäger dürfen Waffen nicht schussbereit in ihrem Auto transportieren. Das Gericht teilte die Ansicht des Landratsamtes, dass der Kläger nicht zuverlässig genug sei, um eine Schusswaffe zu kaufen oder zu besitzen, "weil anzunehmen ist, dass er mit Waffen oder Munition auch künftig nicht vorsichtig umgehen wird".

Der Transport einer geladenen Waffe im Auto bedeute immer Gefahr - "was insbesondere für Pirschfahrten gilt", wie das Gericht mitteilte. Solche Fahrten führten oft durch unwegsames Gelände, was - ebenso wie die Mitnahme eines Jagdhundes - die Wahrscheinlichkeit erhöhe, dass sich versehentlich ein Schuss löst. Der Jäger habe somit eine "elementare Pflicht" verletzt. "Allein etwas ungewöhnliche oder ,atypische' Umstände vermögen dies nicht zu relativieren oder rechtfertigen." Der Kläger kann Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.

So kurios der Fall ist, er ist nicht der einzige seiner Art. Im November vergangenen Jahres wurde ein 74 Jahre alter Hundebesitzer in Texas von seinem Tier mit einer Flinte angeschossen und verletzt.

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