Vor dem Landgericht:Zweifel an der Identifizierung

Freispruch im Prozess um versuchte Vergewaltigung

Ein 28-jähriger abgelehnter Asylbewerber, der Ende Juli vorigen Jahres in Dachau nachts auf offener Straße eine 33-jährige Frau versucht haben soll zu vergewaltigen, ist am Donnerstag vor dem Landgericht München II freigesprochen worden. Das mutmaßliche Opfer hatte erklärt, sich "zu hundert Prozent sicher" zu sein, dass der Angeklagte der Mann sei, der sie in den frühen Morgenstunden des 28. Juli 2018 auf einem Fußweg, der den Bürgermeister-Zauner-Weg mit dem Brahmsweg verbindet, versucht habe zu vergewaltigen. Zwar hatte das Gericht keinerlei Zweifel an der Tat. Doch letztlich überwogen bei der Kammer die Zweifel daran, dass es sich bei dem Angeklagten auch um den Täter handelt.

Der 28-Jährige war knapp zwei Wochen nach der Tat von der Polizei festgenommen worden. Grund hierfür war allein die vermeintliche Identifizierung durch das Opfer. DNA-Spuren hatte die Polizei keine an der Kleidung des Opfers gefunden. Ebenso wenig hatte der 28-Jährige Bissspuren an den Fingern. Und das obwohl die 33-Jährige dem Täter, wie sie sagte, in drei Finger gebissen habe, als er ihr diese in ihren Mund habe stecken wollen. Letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts waren jedoch Fehler, die die Polizei bei der Wahlbildlichtvorlage machte, bei der die 33-Jährige den mutmaßlichen Täter glaubte identifizieren zu können. Zum Auftakt des Prozesses hatten die Verteidiger, Rechtsanwalt Marc Duchon und seine Kollegin Rechtsanwältin Heidi Pioch, dargelegt, dass eine Verurteilung ihres Mandanten sich nicht auf die Identifizierung durch das Opfer stützen könne.

© SZ vom 29.03.2019 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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