Versorgung Sterbender:Konkrete Pläne für ein Hospiz

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An das Hospiz der Barmherzigen Brüder in München überweist das Dachauer Palliativteam Patienten. (Foto: Catherina Hess)

Germering soll der Standort für die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg und Landsberg werden. Die zeitlich begrenzte Zusage der Krankenkassen für das Projekt liegt bereits vor. Die Sozialstiftung kann ein Grundstück vorweisen

Von Andreas Ostermeierund Wolfgang Eitler, Germering/Dachau

Klar, es wäre ideal, wenn es in der Stadt Dachau ein richtiges Hospiz gäbe. Dann böten sich dem Palliativteam gleich drei Möglichkeiten, seine Patienten optimal zu versorgen. Im Hospiz würden sie palliativ versorgt, das heißt, sie erhielten Medikamente gegen die großen Schmerzen, die sie oftmals haben. Außerdem kümmern sich Helfer um die Todkranken, stehen für Gespräche bereit und begleiten sie in ihrer Trauer.

Wenn sich das Dachauer Team zurzeit für ein Hospiz entscheidet, bietet sich dem Team nur das Heim der Barmherzigen Brüder in München. Die zweite Alternative ist die Begleitung beim Sterben zuhause. Schließlich können Patienten in akuten Notlagen in die Palliativstation des Heliosklinikums überwiesen werden. Mitarbeiter des Dachauer Palliativteams sagen, dass die vertrauteste aller Möglichkeiten das Sterben im Kreis der Familie sei. Aber nicht immer sei dies möglich. Denn die Herausforderungen für die Angehörigen seien enorm.

Vier Hospize mit zusammen 51 Plätzen gibt es in Oberbayern, zwei Einrichtungen davon befinden sich in München, je eines in Polling und in Ingolstadt. Nach den momentanen Berechnungen der Krankenkassen stehen dem Regierungsbezirk noch zehn weitere Hospizplätze zu. Aller Voraussicht nach werden sie nach Germering kommen, wie der dortige Vorsitzende des Stiftungsrats der Sozialstiftung, Herbert Stark, sagt. Das Haus in Germering würde für die Landkreise Fürstenfeldbruck, Dachau, Landsberg und Starnberg errichtet. Im ganzen Freistaat sind 18 solcher Einrichtungen in Betrieb.

Die Planungen, ein Hospiz in Germering zu errichten, sind nach den Worten von Alt-Oberbürgermeister Peter Braun einen "entscheidenden Schritt" vorangekommen. Denn nach jahrelangen Verhandlungen habe der Verband der gesetzlichen Krankenkassen der Germeringer Sozialstiftung den Abschluss eines Versorgungsvertrages in Aussicht gestellt. Das bedeutet, dass in Germering ein solches Haus errichtet werden kann, wenn die Initiatoren bestimmte Bedingungen erfüllen. Braun ist optimistisch, denn die Germeringer Hospizhelfer sind an dem Thema lange dran. Wenn nicht etwas Unvorhergesehenes passiere, "müsste es klappen", sagt Braun. Einen Baubeginn in zwei Jahren kann er sich gut vorstellen.

Die erste Bedingung der Krankenkassen ist auch schon erfüllt, denn für das Vorhaben gibt es jetzt ein Grundstück. Gabriele Strobl hat der Germeringer Sozialstiftung ein etwa 2000 Quadratmeter großes Areal an der Unteren Bahnhofstraße, südlich vom Rathaus, überlassen. Dort soll gebaut werden. Mit der Stadt sei man bereits seit Längerem im Gespräch, sagt Braun, Vorsitzender des Hospizvereins und des Kuratoriums der Max-und-Gabriele-Strobl-Stiftung, deren Zweck der Bau eines Hospizes ist. Die bisherigen Gespräche bezeichnet er als positiv.

In dem Hospizgebäude soll Platz für zehn Bewohner sein. Eine solche Größe ist laut Braun üblich, Hospize haben zwischen mindestens acht und höchstens 16 Plätze. Daneben soll das Haus weitere Wohnungen für Pflegepersonal, die Verwaltung, einen Aufenthaltsraum für die Beschäftigten sowie Küchen bieten, die von Angehörigen der Bewohner genutzt werden können. Das Gebäude sei ja kein Krankenhaus, sagt Braun, sondern solle Wohncharakter besitzen. Schließlich werden die Bewohner des Hauses dort ihre letzten Lebenswochen verbringen.

Den Zuschlag für diese Einrichtung zu bekommen, war nach den Worten von Braun nicht leicht. Denn die gesetzlichen Krankenkassen machen eine Reihe von Auflagen: Außer dem Grundstück muss auch eine Finanzierung von Bau und Unterhalt des Hauses vorgelegt sowie eine gewisse Vernetzung mit Senioreneinrichtungen, Kliniken, ehrenamtlichen Hospizhelfern und einer Palliativbetreuung nachgewiesen werden. Außerdem bezahlen die Kassen nicht die vollen Kosten, die bei der stationären Versorgung Todkranker anfallen. Fünf Prozent muss der Träger der Einrichtung finanzieren. Das bedeutet, ein Hospiz benötigt einen steten finanziellen Zuschuss. Dennoch bewerben sich etliche Einrichtungen um Hospizplätze.

© SZ vom 15.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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