Bei der Kontrolle eines Verkehrsteilnehmers, der mit einem der sogenannten E-Scooter in Dachau unterwegs war, konnte die Polizei feststellen, dass dieser nicht wie vorgeschrieben, eine Pflichtversicherung für sein Gefährt abgeschlossen hatte. Des Weiteren fehlte dem Verkehrsteilnehmer, aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, die erforderliche Fahrerlaubnisklasse A1. Anzeige gegen den Fahrzeughalter wurde erstattet und die Weiterfahrt mit dem E-Scooter untersagt.
Verkehrskontrolle:Fahrerlaubnis für E-Scooter fehlt
© SZ vom 07.10.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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