Urteil:Rauchen erlaubt

Mietern wird Kaution erstattet

Dachau - Wer eine Wohnung mietet und darin in einem üblichen Maß raucht, der bekommt nach dem Auszug die Kaution zurück. Das Landgericht München hat ein entsprechendes Urteil des Dachauer Amtsgerichtes vom August vergangenen Jahres bestätigt. Damals hatten Mieter ihren früheren Vermieter, die Sparkasse Dachau, verklagt, weil dieser nach dem Auszug die Kaution in Höhe von 1700 Euro einbehalten hatte. Die Sparkasse hatte das Geld behalten wollen, weil sie einen sogenannten Nikotinanstrich in der Wohnung anbringen ließ. "Diese Kosten wollte sie als Schadenersatz von den Mietern einbehalten, die in den 17 Jahren in der Wohnung geraucht hatten", schreibt das Landgericht in einer Pressemitteilung.

Das Amtsgericht gleichwohl gab den Mietern Recht. Sie sollten ihre Kaution zurückbekommen. Das Landgericht München II hat das Urteil aus Dachau nun bestätigt. "Rauchen in der Wohnung, solange es in einem üblichen Maß geschieht und nicht exzessiv ist, gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, meinte die Kammer", teilt das Landgericht mit. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

© SZ vom 25.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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