Sulzemoos:Pläne abgelehnt

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Sulzemoos verwehrt einem Landwirt, ehemalige Hofstelle als Wohnbau umzunutzen

Gelten gesetzliche Regelungen, die es ehemaligen Landwirten erleichtern sollen, Gebäude auf ihren Hofstellen für Wohnbauzwecke umzunutzen, auch dann noch, wenn ein Hof seit Jahren nicht mehr landwirtschaftlich betrieben wurde? Um diese Frage ging es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats von Sulzemoos. Konkreter Anlass war der Wunsch eines Einsbacher Landwirts und Metzgers, ein Nebengebäude auf der ursprünglich elterlichen Hofstelle so umzubauen, dass dort drei Wohnungen untergebracht werden können.

Das Verhältnis zwischen der Gemeinde und dem Landwirt ist seit vielen Jahren belastet. Der Mann hat einen Schweinezucht- und Mastbetrieb einige hundert Meter vom elterlichen Hof entfernt - und seit Langem das Gefühl, unter Behördenwillkür zu leiden. Umgekehrt wirft ihm die Gemeinde vor, nicht kooperativ zu sein, wenn es um Dinge wie etwa die Abtretung von Grund geht, der für den Radwegbau benötigt wird.

Zum Eklat kam es vor einigen Jahren, als der Landwirt gegen die Gemeinde vor Gericht zog, um die Anerkennung der landwirtschaftlichen Privilegierung und damit die Genehmigung zum Bau eines Wohnhauses neben den neueren, nordwestlich von Einsbach gelegenen Stallgebäuden im Außenbereich durchzusetzen. Die Gemeinde wollte ihm die Baugenehmigung versagen, verlor aber den Prozess: Das Haus konnte wie gewünscht gebaut werden.

Bereits vor zwei Jahren hatte der Einsbacher versucht, mit dem Argument der Privilegierung des älteren, ortsnäheren, aber ebenfalls im Außenbereich liegenden elterlichen Hofs eine Umnutzung durchzusetzen. Vergeblich: Die Gemeinde hatte erklärt, dass die Privilegierung wegen des Verkaufs der landwirtschaftlichen Flächen und der Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs an dieser Stelle nicht mehr gegeben sei. Er halte es "nicht für gerechtfertigt, hier ein Wohnbaugebiet entstehen zu lassen", hatte Hainzinger 2014 erklärt.

Jetzt liegen die Dinge etwas anders: Mit einer neuen gesetzlichen Regelung will der Staat in Zeiten des akuten Höfesterbens die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude erleichtern und genehmigt den Umbau entsprechender Gebäude für Wohnbauzwecke.

Der Sulzemooser Bürgermeister Gerhard Hainzinger (CSU) und sein Gemeinderat bleiben jedoch bei ihrer Argumentationslinie: Ohne landwirtschaftlichen Betrieb keine Privilegierung und keine Baugenehmigung über diese Schiene. Die Gemeinde hat mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der sie in ihrer Sicht der Dinge unterstützt und auch kein Haftungsrisiko für die Kommune sieht.

Bürgermeister Hainzinger wollte aber bei der Darstellung der Situation im Gemeinderat nicht ausschließen, dass es noch Chancen für die Realisierung der Umbauwünsche des Landwirts gibt. Dieser müsse auf die Gemeinde zukommen und einen regulären Bauantrag stellen. Im Zuge der Antragsbehandlung müssten dann unter anderem auch Fragen der Abwasserentsorgung geklärt und entsprechende Auflagen festgeschrieben werden. "Wir haben die Planungshoheit und wir sollten sie auch wahrnehmen", sagte Hainzinger. Dem Beschlussvorschlag, das gemeindliche Einvernehmen zu den mit der Privilegierung begründeten Umbauwünschen so wie schon 2014 zu versagen, wurde von allen Ratsmitgliedern zugestimmt.

© SZ vom 24.02.2016 / RZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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