Sulzemoos:Ein Baum für zehn Stellplätze

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Sulzemoos orientiert sich künftig an Mustersatzung

Die Gemeinde Sulzemoos aktualisiert ihre Stellplatzsatzung. Dies entschied der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Als Grund für die Anpassung nannte Bürgermeister Gerhard Hainzinger (CSU), dass die gemeindliche Satzung seit 1996 nicht mehr verändert worden sei, während sich in der Rechtsprechung hierzu vieles geändert habe.

Bei der Anpassung an eine Mustersatzung haben sich vor allem die Bestimmungen geändert, welche die Ausweisung von Stellplätzen im Vorgartenbereich betreffen. Auch bisher schon bestand die Möglichkeit, diese über einen 90-Grad-Winkel anzufahren. Dies wurde jedoch nur über eine Befreiung von den Satzungsvorschriften genehmigt. Künftig bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung mehr. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Abstand von mindesten 50 Zentimetern zum Straßenrand besteht und dieser als Grünstreifen ausgeführt wird. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass mehr als zwei zusammenhängende Stellplätze über eine gemeinsame Zufahrt mit einer Höchstbreite von sechs Metern an die öffentliche Verkehrsfläche anzuschließen sind, um die Halte- und Parkmöglichkeiten am Straßenrand nicht allzu stark einzuschränken. Im Übrigen muss für jeweils zehn Stellplätze ein Baum gepflanzt werden.

Ausnahmsweise können Stellplätze auch außerhalb des eigenen Grundstücks nachgewiesen werden, wenn der Fußweg dorthin nicht weiter als 100 Meter entfernt ist. Unter Umständen kann die Erstellung von Stellplätzen auch gegen Zahlung von 10 000 Euro pro Platz abgelöst werden

Nicht weiter verändert wurden die Richtzahlen für die Berechnung des Stellplatzbedarfs. So bleibt es bei zwei vorgeschriebenen Stellplätzen für Einfamilienhäuser mit einer Nutzfläche von weniger als 156 Quadratmetern. In der Diskussion plädierte Gemeinderat Siegfried Ketterl (Wählergemeinschaft Einsbach) für die Herabsetzung des Grenzwerts von 156 auf 135 Quadratmeter Nutzfläche, von dem an ein zusätzlicher Platz nötig wird. Bürgermeister Gerhard Hainzinger hielt das jedoch für kritisch. Würde man bereits ab 135 oder 140 Quadratmetern Nutzfläche einen zusätzlichen Stellplatz fordern, "dann müssten wir unsere Baulandmodelle überdenken".

Mit aufgenommen in die Satzung wurden zudem bislang in Sulzemoos nicht vorhandene Schulräume: Pro Klasse sind hier zwei, für Berufsschulen sogar drei Stellplätze vorgeschrieben.

© SZ vom 12.10.2015 / rz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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