Sulzemoos:Ehrenamt wird zum Vorteil

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Sulzemoos passt das Einheimischenmodell vorsorglich den zu erwartenden Änderungen des Gesetzgebers an

Von Renate Zauscher, Sulzemoos

Der Gemeinderat in Sulzemoos hat seine Richtlinien für den Erwerb von Wohnbaugrundstücken nach dem Einheimischenmodell den zu erwartenden neuen gesetzlichen Vorgaben vorsorglich angepasst. Bekanntlich hatte der Europäische Gerichtshof Bedenken vorgebracht, die nun eingearbeitet werden. Bisher mussten die Antragsteller für die Zuteilung eines Baugrundstücks im Einheimischenmodell zehn Jahre lang in der Gemeinde gewohnt haben. Das ändert sich jetzt: Jeder Europäer oder auch jede Person, deren Eltern bei der Geburt des Antragstellers ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde hatten, gehört jetzt zum "berücksichtigungsfähigen Personenkreis". Das gleiche gilt für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine seit mindestens fünf Jahren bestehende Betriebsangehörigkeit mit Hauptarbeitsort in der Gemeinde Sulzemoos nachweisen können.

Darüber hinaus muss eine Reihe weiterer Kriterien erfüllt sein. So darf etwa das Vermögen eines Bewerbers den Wert des Grundstücks, das er im Einheimischenmodell erwerben will, nicht übersteigen. Und er darf grundsätzlich nicht Besitzer eines anderen bebaubaren Grundstücks sein. Die Vergabe der Flächen erfolgt künftig nach einem Punktesystem, bei dem beispielsweise die Einkommensverhältnisse, der Familienstand oder die Anzahl der Kinder eine Rolle spielen. Auch die ehrenamtliche Tätigkeit der Antragsteller fließt in die Bewertung ein.

Nichts ändern wollten Bürgermeister und Gemeinderat an der Höhe der Grundstückspreise. Sie bleiben bei einem Grundpreis von 130 Euro pro Quadratmeter, wenn ein Effizienzhaus der Stufe eins gebaut wird. Noch deutlich günstiger wird es, wenn die Kriterien für ein Effizienzhaus der Stufen zwei oder drei erfüllt werden. Der Käufer bekommt bei entsprechendem Nachweis nachträglich bis zu 40 Euro pro Quadratmeter zurückerstattet. Die Gemeinde will mit dieser Regelung Anreize schaffen für ein möglichst energiebewusstes Bauen.

Zukunftsweisend sollte auch eine andere Regelung sein, die Bürgermeister Hainzinger (CSU) in die Richtlinien für die Grundstücksvergabe aufnehmen wollte: Er setzte sich dafür ein, dass die Bauherren verpflichtet werden sollten, den Zugang zu den Gebäuden behindertengerecht zu gestalten. Es sei "wichtig und sinnvoll", durch eine Muss-Vorschrift dazu beizutragen, dass ältere Menschen möglichst lange in ihren Häusern leben können. Davon konnte Hainzinger die Mehrzahl der Ratsmitglieder jedoch nicht überzeugen. Gemeinderätin Elfriede Heinzinger (FWS) argumentierte damit, dass ein ebenerdiger Eingang "mehr Dreck" im Haus verursache; andere Ratsmitglieder verwiesen auf die Hanglage der Grundstücke und entsprechende bautechnische Schwierigkeiten. Alle anderen Änderungen zum Einheimischenmodell fanden die Zustimmung aller Gemeinderäte.

© SZ vom 01.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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